Überstunde durch Zeitumstellung?

Überstunde durch Zeitumstellung?
06.11.2013404 Mal gelesen
Zurück zur Winterzeit - für viele eine Stunde mehr Schlaf, für einige eine zusätzliche Arbeitsstunde: Unter welchen Voraussetzungen handelt es sich um eine vergütungspflichtige Überstunde?

Seit dem 27.10.2013 befinden wir uns wieder in der Winterzeit (Normalzeit).
Dabei wurde die Uhr um 1 Stunde von 3 auf 2 Uhr zurückgestellt, "die Nacht war 1 Stunde länger". Während die meisten Arbeitnehmer zu dieser Zeit geschlafen haben dürften, mussten jedoch einige arbeiten. Insofern stellt sich die Frage, ob diese Stunde, die der Arbeitnehmer faktisch mehr gearbeitet hat, auch eine vergütungspflichtige Überstunde ist.

Als erstes ist festzustellen, dass es sich um eine Überstunde handelt. Schließlich reden wir hier nicht von einer virtuellen Stunde sondern tatsächlich geleisteter Mehrarbeit. Als zweiter Schritt ist zu prüfen, ob diese Überstunden zu vergüten ist. Ein Vergütungsanspruch besteht grundsätzlich dann, wenn die Überstunde angeordnet, notwendig oder geduldet war.

Wenn im Arbeitsvertrag geregelt ist, dass eine bestimmte Anzahl von Überstunden mit der Bruttomonatsvergütung abgegolten wird, so fällt darunter auch die infolge der Zeitumstellung zusätzlich geleistete Arbeitsstunde. Ein Vergütungsanspruch entfällt.

Sieht hingegen ein Tarifvertrag, der auf die Arbeitsverhältnisse im fraglichen Betrieb anwendbar ist, eine feste Wochenarbeitszeit vor und enthält zugleich eine Regelung zur Vergütung von Überstunden, so muss die zusätzliche Arbeitsstunde als Überstunde vergütet werden

Franziska Voltolini und Lorenz Mayr

Mayr Kanzlei für Arbeitsrecht, Berlin - Potsdam - Cottbus - Wildau