Die Kündigung und die Abfindung

Die Kündigung und die Abfindung
25.10.2013371 Mal gelesen
Haben Sie eine Arbeitgeberkündigung erhalten? Nicht jede Kündigung ist auch wirksam! Wenden Sie sich an einen fachkundigen Anwalt für Arbeitsrecht. Wir können Ihnen helfen! Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail.

Vor einer Kündigung des eigenen Arbeitgebers ist man bedauerlicherweise nie sicher.

Lassen die Umsätze nach, wird der Chef in der Regel darauf reagieren und Rationalisierungsmaßnahmen vornehmen. Wehren Sie sich gegen eine solche Kündigung.

Sollten Sie wirklich eine Kündigung Ihres Arbeitgebers erhalten, notieren Sie sich das Datum des Zugangs der Kündigung. Sie müssen innerhalb von 3 Wochen seit Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage bei Ihrem Arbeitsgericht einreichen.


Jeder Arbeitgeber in Deutschland wird dafür Verständnis haben, dass Sie eine solche Klage vor Ablauf der 3 - Wochen - Frist bei Ihrem Arbeitsgericht einreichen, da Sie sich ansonsten gegen eine solche Kündigung gar nicht mehr wehren können.

Eine Kündigung Ihres Arbeitgebers ist bei einer Mitarbeiterzahl von mehr als 10 Arbeitnehmern an die strenge Regel des Kündigungsschutzgesetzes gebunden.

Danach muss eine ordentliche Arbeitgeberkündigung entweder aus betriebsbedingten, verhaltensbedingten oder personenbedingten Gründen erfolgen.

Wann solche Gründe vorliegen kann Ihnen ein fachkundiger Anwalt für Arbeitsrecht genauestens erklären.

Suchen Sie also den Rat eines solchen fachkundigen Anwalts für Arbeitsrecht und lassen Sie sich vor allem nicht vorschnell von Ihrem Chef verleiten, einen Aufhebungsvertrag blind zu unterschreiben.

Jedem Arbeitnehmer steht es zu, ihm vorgelegte Verträge mit nach Hause zu nehmen und dort von einem fachkundigen Anwalt für Arbeitsrecht überprüfen zu lassen.

Nutzen Sie diese Chance.

Rechtsanwalt Georg Schäfer macht seit 17 Jahren erfolgreich gütliche Vereinbarungen mit den jeweiligen Arbeitgebern.

Es lohnt sich.

Schicken Sie uns eine E-Mail: info@rechtsanwalt-schaefer-muenchen.de oder rufen Sie uns an.

Georg Schäfer

Rechtsanwalt