LAG Nürnberg: Streitwertkatalog für einheitliche Streitwerte im Arbeitsgerichtsprozess

LAG Nürnberg: Streitwertkatalog für einheitliche Streitwerte im Arbeitsgerichtsprozess
13.08.2013284 Mal gelesen
Welcher Streitwert gilt im Arbeitsrecht?

Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hat in seinem Beschluss vom 21.06.2013, Az.: 7 Ta 41/13, festgestellt, dass der von einer bundesweiten Kommission erarbeitete Streitwertkatalog im Arbeitsgerichtsprozess zwar nicht bindend ist, von den Gerichten aber "im Interesse einer möglichst einheitlichen Streitwertgestaltung regelmäßig angewendet werden" sollte.

Im zugrundeliegenden Fall ging es um die Herausgabe eines qualifizierten Arbeitszeugnisses, einer Kopie des Arbeitsvertrages und der Gehaltsabrechnungen für 37 Monate, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangte. Zudem wurde die Nachzahlung einer einbehaltenen Vergütung in Höhe von 2. 820,00 € verlangt.

Letztlich wurde der Rechtsstreit mit einem Vergleich beendet. Die Prozessbevollmächtigten waren allerdings nicht mit dem vom Gericht festgesetzten Streitwert zufrieden.

Mit seinem Beschluss folgte das LAG den Rechtsanwälten zwar nicht in vollem Umfang, es setzte die Streitwerte im Hinblick auf den bundesweiten Streitwertkatalog höher an. Es legte ein Monatsgehalt für das qualifizierte Zeugnis und zehn Prozent eines Monatsgehalts für die Kopie des Arbeitsvertrages fest.

Bei den begehrten Lohnabrechnungen wich aber auch das LAG vom Streitwertkatalog ab und erklärte, die dort vorgesehenen fünf Prozent des Abrechnungszeitraumes sind nur angemessen, wenn die Abrechnungen Grundlage einer Zahlungsklage sein sollen. Dies war hier jedoch nicht der Fall, weshalb nur vom Aufwand auszugehen sei. Pro Abrechnung veranschlagte das LAG Nürnberg einen Betrag in Höhe von 25,00 €, also insgesamt 925,00 € für 37 Abrechnungen.

Insgesamt setzte das LAG einen Streitwert in Höhe von 4.716,00 €, also 846,00 € mehr als das Amtsgericht.