Hilfe! Mein Arbeitgeber bietet mir einen Aufhebungsvertrag an!

Arbeit Betrieb
21.12.20071837 Mal gelesen

Diese Situation ist gleichermaßen harmlos wie bedrohlich.

Harmlos, weil es sich hierbei lediglich um ein ANGEBOT handelt, welches angenommen werden muss, um rechtsverbindlich zu sein. Das Angebot allein bewirkt mithin noch nicht die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es bleibt dem Arbeitnehmer überlassen, ob er es annimmt oder nicht. Bedrohlich wird die Situation aber durch die Gesamtumstände. Schließlich ist der Arbeitsplatz erheblich gefährdet und der Arbeitgeber wird bei einer Ablehnung seinen Trennungswunsch ggfls. durch ein Kündigung durchsetzen wollen...

Auch wenn es schwer fällt, der Arbeitnehmer darf sich in so einer Situation keinesfalls unter Druck setzen lassen. Es gilt Ruhe zu bewahren. Niemand kann gezwungen werden, ad hoc seinen Arbeitsplatz aufzugeben. Man sollte sich das Angebot anhören und eine Bedenkzeit ausbeten. Auch mit Abfindungsangeboten sollte man sich nicht locken lassen. Meistens winken Arbeitgeber mit Abfindungszahlungen, weil sie genau wissen, dass eine Trennung durch Kündigung schwer werden könnte. Häufig sind auch ältere Arbeitnehmer betroffen, die einen sehr hohen sozialen Schutz geniessen, dem Arbeitgeber aber zu teuer sind, so dass sie gegen "billigere" Kräfte ausgetauscht werden sollen. Ist der Aufhebungsvertragerstmal unterschrieben, ist ein Zurück so gut wie unmöglich. Überrumpelungen des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber sollte daher entgegengetreten werden.

Der Arbeitnehmer kann auch durchaus den Wunsch äußern, zu dem Trennungsgespräch ein Betriebsratsmitglied hinzuzuziehen.

Checkliste:

1. Einladungen des Arbeitgebers zum Personalgespräch ist grundsätzlich Folge zu leisten.

2. Ggfls. ein Betriebsratsmitglied hinzuziehen

3. keine voreiligen Erklärungen abgeben

4. Hören Sie sich das Angebot Ihres Arbeitgebers an und bitten Sie sich Bedenkzeit aus

5. KEINE UNTERSCHRIFT LEISTEN

6. lassen Sie sich ein Angebot schriftlich unterbreiten und suchen Sie einen kompetenten Berater auf, am besten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht

 

Neben dem Verlust des Arbeitsplatzes durch Aufhebungsvertrag drohen Ihnen auch erhebliche sozialrechtliche Nachteile bei einem Aufhebungsvetrag!

 

Ihr

Oliver Stemmer

Fachanwalt für Arbeitsrecht