ArbG Frankfurt: Kündigung von langjährigem Mitarbeiter wegen Krankheit

Arbeit Betrieb
03.04.2013309 Mal gelesen
Arbeitgeber dürfen langjährige Arbeitnehmer mit häufigen krankheitsbedingten Fehlzeiten nur untere besonderen Umständen kündigen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Arbeitsgerichtes Frankfurt.

Vorliegend war eine Arbeitnehmerin bereits über 16 Jahre bei der Post tätig und infolge ihrer langen Beschäftigung im öffentlichen Dienst ordentlich unkündbar. Im Folgenden sprach der Arbeitgeber wegen häufiger Fehlzeiten über einen Zeitraum von zweieinhalb Jahren (80 Tage pro Jahr) die fristlose Kündigung des Arbeitsvertrages aus. Der Arbeitgeber begründete das damit, dass die Lohnfortzahlungskosten aufgrund der Erkrankungen bereits bei knapp 11.000 Euro liegen würden. Dies sei für den Arbeitgeber nicht mehr tragbar.

 

Das Arbeitsgericht Frankfurt gab gleichwohl der Kündigungsschutzklage der Arbeitnehmerin mit Urteil vom 27.03.2013 (Az. 7 Ca 5063/12) statt. Eine personenbedingte Kündigung wegen langer Fehlzeiten aufgrund einer Krankheit kommt nur bei einer negativen gesundheitlichen Zukunftsprognose in Betracht. An dieser fehlt es jedoch vorliegend. Eine solche Prognose setzt nämlich voraus, dass der Zeitraum der Krankheit lang genug ist. Aufgrund der langen Betriebszugehörigkeit von über 16 Jahren reicht der Zeitraum von lediglich zweieinhalb Jahren hier nicht aus, um eine solche negative Gesundheitsprognose über den Arbeitnehmer erstellen zu können. Vielmehr hätte der Arbeitgeber nach Auffassung des Gerichtes erst einmal eine betriebliche Wiedereingliederung probieren müssen.

 

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