10. Dezember 2007 Das Kopftuchverbot für hessische Beamte ist verfassungsgemäß. Dies hat der Staatsgerichtshof des Landes am Montag in Wiesbaden entschieden. Die Grundrechte der Beamten seien gewahrt, hieß es in der Urteilsbegründung. Es sei zulässig, bei ihnen engere Grenzen zu ziehen, wenn diese durch das Amt oder die besonderen Anforderungen des öffentlichen Dienstes begründet seien.
In Hessen gilt eines der bundesweit strengsten Verbote. Landesanwältin Ute Sacksofsky hatte darin einen Verstoß gegen die Religionsfreiheit gesehen und die Aufhebung beantragt. Beamte dürfen demnach im Dienst keine Kleidungsstücke tragen, die den politischen Frieden gefährden können. Obwohl im Text nicht ausdrücklich genannt, richtet sich dies nach Darstellung der CDU gegen das islamische Kopftuch.
Auslegung ist Sache der Behörden
Der Staatsgerichtshof hat sich laut Urteil jedoch nicht mit der Frage befasst, ob ein islamisches Kopftuch tatsächlich geeignet sei, den Religionsfrieden oder das Vertrauen in die Neutralität des Staates zu stören. Diese Auslegung sei Sache der Behörden
RA Alpan Sagsöz, Bonn