Erst Gehaltserhöhung und Lob, dann Kündigung - Verstoß gegen Treu und Glauben?

Erst Gehaltserhöhung und Lob, dann Kündigung - Verstoß gegen Treu und Glauben?
05.03.20132282 Mal gelesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hatte kürzlich über die Frage zu entscheiden: Stellt es einen Verstoß gegen Treu und Glauben dar, einen Arbeitnehmer zunächst durch Lob und eine Gehaltserhöhung dazu zu bewegen, ein Stellenangebot eines Konkurrenten auszuschlagen, um ihm sodann zu kündigen?

Ein Arbeitnehmer wollte seinen Arbeitsvertrag kündigen, um das Stellenangebot eines Konkurrenten anzunehmen. Sein bisheriger Arbeitgeber bewegte ihn jedoch durch Lob und eine Gehaltserhöhung in Höhe von 500 ? dazu, im Betrieb zu bleiben. Der so geschmeichelte Arbeitnehmer lehnte mithin das Stellenangebot des Konkurrenten ab. Sechs Monate später wurde er betriebsbedingt gekündigt. Der Arbeitnehmer klagte bis zum Landesarbeitsgericht gegen die Kündigung. Er sah im Verhalten des Arbeitgebers einen Verstoß gegen Treu und Glauben.

Das Landesarbeitsgericht Köln hielt die Kündigung jedoch für rechtens und wirksam. Da Kleinbetriebe vom Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes ausgenommen sind, fand dieses keine Anwendung. Das Gericht sah in der Kündigung auch kein Verhalten, dass gegen Treu und Glauben verstoße. Der Arbeitnehmer hätte die Möglichkeit gehabt, das Risiko einer Kündigung zu verringern. Er hätte mit dem Arbeitgeber vereinbaren können, dass er das Konkurrenzangebot erst ablehnen wird, wenn die ordentliche Kündigung seines bestehenden Arbeitsverhältnisses für eine gewisse Zeit ausgeschlossen wird. Dies hat er nicht getan. Die Kündigung ist somit wirksam.

(Quelle: Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 28.09.2012 - 4 Sa 569/12)

Der Arbeitnehmer hätte sich hier durch eine rechtliche Beratung zum richtigen Zeitpunkt viel Ärger erspart. Mit dem entsprechenden Wissen um die Möglichkeiten hätte er die Verhandlungen mit seinem bisherigen Arbeitgeber anders führen können.

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