Sexuelle Belästigung kostet GmbH-Geschäftsführer den Job

Sexuelle Belästigung kostet GmbH-Geschäftsführer den Job
26.02.2013526 Mal gelesen
Sexuelle Belästigung durch Vorgesetzte ist kein Kavaliersdelikt. Dementsprechend hart können die Konsequenzen sein. Dies erfuhr in dem vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschiedenen Fall auch der Geschäftsführer einer GmbH. Seine fristlose Kündigung war wirksam.

Der alleinige Geschäftsführer einer GmbH nutzte über Jahre seine Vorgesetztenstellung aus und belästigte mehrere Mitarbeiterinnen sexuell. So schlug er einer Mitarbeiterin einen "flotten Dreier" vor und zeigte ihr pornografische Aufnahmen. Er äußerte einer anderen Mitarbeiterin gegenüber: "Frauen es wohl am liebsten derb und heftig möchten und ganz besonders den unverkennbaren Geruch des Männerschweißes mögen. Überhaupt müssten Frauen einfach nur richtig durchgefickt werden, dann wäre der Hormonhaushalt wieder in Ordnung und Frauen hätten auch keine Probleme mehr". Beide Frauen berührte er unsittlich.

Der Verwaltungsrat kündigte dem Geschäftsführer fristlos. Dies akzeptierte der Geschäftsführer nicht und klagte bis vor das Oberlandesgericht.

Die Richter des Oberlandesgerichts bestätigten die fristlose Kündigung des Geschäftsführers. Der Verwaltungsrat sei zunächst kündigungsberechtigt. Desweiteren sei die verbale und tätliche sexuelle Belästigung mehrerer Mitarbeiterinnen über eine längere Zeit ein wichtiger Grund für die außerordentliche Kündigung. Auch unter Berücksichtigung des hohen Alters und langen Betriebszugehörigkeit des Geschäftsführers sei eine vorherige Abmahnung nicht notwendig gewesen. Die Belästigungen wiegen schwer und rechtfertigen eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung.

(Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27.05.2008, 5 U 233/04)

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts zeigt, dass sexuelle Belästigung nicht toleriert werden muss. Es gibt Möglichkeiten sich zur Wehr zu setzen. Benötigen Sie weitere Informationen? Wir beraten Sie gerne. Bei allen Fragen im Arbeitsrecht berät und vertritt die Himmelsbach & Sauer GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft in Lahr Arbeitgeber und Arbeitnehmer umfassend und kompetent.

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