Mobbing unter Arbeitnehmern

Mobbing unter Arbeitnehmern
07.02.2013335 Mal gelesen
Mobbing kann für den betroffenen Arbeitnehmer psychische und physische Folgen haben. Welche Möglichkeiten bietet das Recht gegen Mobbing vorzugehen?

In Politik und Medien wurde in den letzten Tagen immer wieder ein Thema aufgegriffen, das den Arbeitsalltag vieler Arbeitnehmer prägt. Starke Arbeitsbelastung, Termindruck und unsichere Beschäftigungsverhältnisse führen zu Stress bei der Arbeit. Ein gutes Arbeitsklima der Kollegen untereinander und zum Chef, kann dazu führen, dass dieser Druck leichter zu verarbeiten ist. Wenn sich Kollegen aber nicht mehr unterstützen, sondern gegen einander arbeiten und einander ausgrenzen, wird die Arbeit zur Qual. Welche Möglichkeiten bietet das Recht gegen Mobbing vorzugehen?

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Das Bundesarbeitsgericht definiert Mobbing als systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte. Mobbing verletzt das Persönlichkeitsrecht und je nach Intensität und Dauer sogar die psychische und physische Gesundheit des betroffenen Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber ist verpflichtet dem entgegenzuwirken. Erfährt der Arbeitgeber, dass ein Mitarbeiter gemobbt wird, so hat er geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Mitarbeitergespräche oder ausdrückliche Weisungen können die Situation bereits bessern. Führen diese Maßnahmen jedoch nicht zum Ziel, so kann und muss der Mobber unter bestimmten Umständen sogar abgemahnt, versetzt oder gekündigt werden.

Schadenersatzansprüche des Betroffenen

Kommt der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nicht in geeigneter Weise nach, so kann er unter bestimmten Voraussetzungen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagt werden. Auch der mobbende Kollege muss damit rechnen gerichtlich belangt zu werden. Die Schadensposten können dabei durchaus sehr hoch ausfallen. Die Höhe des Schmerzensgeldes wird dabei nicht am Monatseinkommen, sondern an den Umständen des Einzelfalls gemessen. So kann eine schwerwiegende Mobbinghandlung auch ohne nennenswerte Gesundheitsbeeinträchtigungen zu einem Schmerzensgeld von 7.500 € führen.

Beweise sichern

Wie ein solcher Schadenersatzprozess tatsächlich ausgeht, hängt unter anderem auch davon ab, ob die Mobbingattacken bewiesen werden können. Es ist deshalb ratsam Fakten zu sammeln und Beweise zu sichern, beispielsweise ein Mobbingtagebuch zu führen. Wie im Einzelfall auf Mobbing reagiert werden sollte, lässt sich pauschal nicht beantworten. Lassen Sie sich daher unbedingt durch einen fachkundigen Rechtsanwalt beraten.

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