Formunwirksamkeit einer eingescannten Kündigung

Formunwirksamkeit einer eingescannten Kündigung
28.01.2013252 Mal gelesen
Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch eine Kündigung oder einen Auflösungsvertrag bedarf zu ihrer Wirksamkeit die Schriftform. Die elektronische Variante ist nicht ausreichend, teilt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller mit.

Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch eine Kündigung oder einen Auflösungsvertrag bedarf zu ihrer Wirksamkeit die Schriftform. Die elektronische Variante ist nicht ausreichend, teilt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller mit.

Demnach reicht eine eingescannte und per E-Mail übersandte Kündigung nicht aus.

Der Gekündigte, der sich auf die Unwirksamkeit der Kündigung beruft, handelt selbst dann nicht rechtswidrig, wenn beide Parteien über den Formmangel Bescheid wussten.

  

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