Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – AU – bereits am ersten Tag (BAG, Urteil vom 14. November 2012 – 5 AZR 886/11 )

Arbeit Betrieb
12.12.2012453 Mal gelesen
Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – AU – bereits am ersten Tag (BAG, Urteil vom 14. November 2012 – 5 AZR 886/11 )

Das BAG (Bundesarbeitsgericht) hat entschieden, dass der Arbeitgeber berechtigt ist, sich die ärztlichen Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer bereits am ersten Tag der Erkrankung vorlegen zu lassen (BAG, Urteil vom 14. November 2012 - 5 AZR 886/11 ).

An bestimmte Voraussetzungen ist dieses Recht des Arbeitgebers grundsätzlich nicht.Das BAG führt dazu aus: "... Die Ausübung des dem Arbeitgeber von § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG eingeräumten Rechts steht im nicht gebundenen Ermessen des Arbeitgebers. Insbesondere ist es nicht erforderlich, dass gegen den Arbeitnehmer ein begründeter Verdacht besteht, er habe in der Vergangenheit eine Erkrankung nur vorgetäuscht. Eine tarifliche Regelung steht dem nur entgegen, wenn sie das Recht des Arbeitgebers aus § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG ausdrücklich ausschließt. ..." ((Pressemitteilung Nr. 78/12, BAG, Urteil vom 14. November 2012 - 5 AZR 886/11 - Vorinstanz: LAG Köln, Urteil vom 14. September 2011 - 3 Sa 597/11) .

 

 Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmelzer, Fachanwalt IT-Recht, Fachanwalt Arbeitsrecht, http://www.ra-schmelzer.de, Ostberg 3, 59229 Ahlen, Tel.: 02382.6646

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