VIELE AUSLÄNDER BETROFFEN! KEINE SOZIALHILFE BEI HAUS IN DER TÜRKEI (allg. im AUSLAND) Sozialgericht Dortmund, Febr. 2007 RA SAGSÖZ, BONN

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12.10.20072451 Mal gelesen

Keine Sozialhilfe bei Hauseigentum im Ausland! Besitzt ein Sozialhilfeempfänger eine Auslandsimmobilie und macht er keine konkreten Angaben zu deren Wert, kann das Sozialamt die Weitergewährung der Sozialhilfe verweigern. Dies hat das Sozialgericht Dortmund im Fall eines in Lüdenscheid lebenden Türken entschieden, der in seiner Heimat über ein bebautes Hausgrundstück verfügt. Die Stadt Lüdenscheid hatte die Leistung von Sozialhilfe eingestellt, nachdem sie hiervon erfahren und von dem Hilfeempfänger keine konkreten Angaben erhalten hatte, die einen Rückschluss auf den Wert des Hausgrundstücks zuließen (Beschluss vom 23.02.2007, Az.: S 47SO 244/06 ER,rechtskräftig)

Aus Erfahrung mit vielen türkischen Mandanten kann ich wohl behaupten:diese Entscheidung dürfte durchaus viele  in der BRD lebenden Türken betreffen!

RA Sagsöz, BONN