Fristlose Kündigung wegen Besuch von Fitnessstudio und Nebenjob trotz Krankschreibung?

Arbeit Betrieb
21.11.20121115 Mal gelesen
Müssen krank geschriebene Arbeitnehmer permanent das Bett hüten oder dürfen sie z.B. im Fitnessstudio Sport treiben oder eine Nebentätigkeit ausüben? Hierzu gibt es ein interessantes Urteil des Landesarbeitsgerichtes Köln.

Vorliegend war ein Arbeitnehmer als Kfz-Sachverständiger tätig. Er ließ sich wegen eines grippalen Infektes für fast einen Monat krankschreiben. Als der Arbeitgeber erfuhr, dass er während dieses Zeitraums wiederholt ein Fitnessstudio aufgesucht und Termine für eine Gutachtertätigkeit wahrgenommen hatte, kündigte er ihm ohne vorhergehende Abmahnung fristlos den Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber begründete dies damit, dass der Arbeitnehmer angeblich seine Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht habe. Dies ergebe sich daraus, dass er im Fitnessstudio Sport getrieben habe. Des Weiteren habe er 3 Termine als Gutachter für Bekannte wahrgenommen. Im Folgenden machte der Arbeitnehmer insbesondere Gehaltsansprüche im Wege der Lohnfortzahlung geltend.

Das Landesarbeitsgericht Köln gab der Klage in Bezug auf das reguläre Gehalt mit Urteil vom 02.11.2011 (Az. 9 Sa 1581/10) statt. Der Arbeitgeber durfte die Kündigung nicht aussprechen. Er hat nach den Feststellungen des Gerichtes nicht nachgewiesen, das der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht hat. Hierzu müssen zumindest gravierende Zweifel daran bestehen, dass der Arbeitnehmer wegen einer Erkrankung nicht arbeiten konnte. Diese muss der Arbeitgeber auch nachweisen können. Denn eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung begründet die tatsächliche Vermutung, dass die Angaben des Mitarbeiters der Wahrheit entsprechen. Der zweimalige Besuch eines Fitnessstudios spricht hier nach der Einschätzung des Gerichtes nicht gegen die Arbeitsunfähigkeit, weil der Arbeitnehmer dort nur an leichteren Übungen teilgenommen hat, um Nackenverspannungen zu lösen. Das Gleiche gilt auch für die Gutachtertätigkeit, weil es sich nur um drei kurze Termine für Bekannte gehandelt hat.

Wie sich Arbeitnehmer während einer Krankschreibung verhalten sollten, ist im jeweiligen Einzelfall unterschiedlich. Wichtig ist insbesondere, dass der Arbeitnehmer nichts unternimmt, was seiner Genesung entgegensteht. Dabei spielt auch die Einschätzung seines Arztes eine wichtige Rolle. Gegen etwas Bewegung an der frischen Luft dürfte häufig nichts einzuwenden sein. Besonders mit Nebentätigkeiten sollte man jedoch vorsichtig sein. Generelle Ratschläge sind jedoch schwierig. Am besten sollten Sie sich angesichts der möglichen Folgen bei einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit individuell beraten lassen.

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