Wollen Sie sich gegen die Kündigung Ihres Chefs währen? Wir können Ihnen helfen!

Arbeit Betrieb
24.11.2011398 Mal gelesen
Wenn Sie selbst in der Lage sind einzuschätzen, ob Sie in rechtlicher Hinsicht Chancen beim Arbeitsgericht haben die Kündigung Ihres Chefs anzugreifen, benötigen Sie grundsätzlich keinen Anwalt, sondern können alleine zum Arbeitsgericht gehen.

Dies hat den Vorteil, dass Sie sich die Anwaltskosten sparen. Es hat den Nachteil, dass die Abfindung wahrscheinlich kleiner ausfällt als Sie gedacht haben.

Auf keinen Fall können wir Ihnen empfehlen alleine zum Arbeitsgericht zu gehen, wenn Sie ohnehin über eine Rechtschutzversicherung verfügen, weil wir aufgrund der Fachanwaltsausbildung von Rechtsanwalt Georg Schäfer wohl deutlich besser einschätzen können, auf welche Argumente es in Ihrem speziellen Fall ankommt!

 

Sollten Sie alleine zu Gericht wollen, wollen wir Sie auch unterstützen. Besuchen Sie uns auf unserer Homepage www.schaeferundschaefer.de und laden Sie sich dort ein Musterformular für eine Kündigungsschutzklage herunter. Dies kostet nichts, ist aber sehr hilfreich für Sie. Sollten Sie in einem großen Betrieb arbeiten, der über einen Betriebsrat verfügt, muss dieser vor Ausspruch Ihrer eigenen Kündigung gehört worden sein, sonst ist die Kündigung ohnehin unwirksam und Sie haben sehr gute Chancen bei dem Arbeitsgericht. Für diesen Fall empfehlen wir Ihnen in das Formular aufzunehmen, dass Betriebsrat vor Ausspruch der Kündigung nicht gehört wurde.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer persönlichen Klage vor dem Arbeitsgericht und stehen Ihnen jederzeit gerne zur Seite. Rufen Sie uns an 089/ 535135 oder schicken Sie uns gerne eine E-Mail: info@schaeferundschaefer.de.