Fristlose Kündigung des Arbeitgebers wegen einem verräterischen Facebook-Eintrag

Arbeit Betrieb
29.08.2011771 Mal gelesen
Ein Eintrag bei Facebook offenbarte dem Arbeitgeber, dass eine Auszubildende nach ihrer Krankschreibung nach Mallorca gefahren und sich amüsiert hatte. So etwas kann unangenehme Folgen nach sich ziehen.

Eine Auszubildende ließ sich einige Wochen vor ihrem Urlaub von ihrem Arbeitgeber krankschreiben. Sodann postete sie auf ihrer Facebook Seite den Satz "Ab zum Arzt und dann Koffer packen" und stellte ihre Urlaubsfotos von ihrem Aufenthalt auf Mallorca online. Dort war sie während ihrer Krankschreibung hingefahren. Darüber hinaus suchte in diesem Zeitraum auch eine Diskothek auf und ließ sich ein Tattoo stecken.

 

Als der Arbeitgeber dies erfuhr, kündigte er ihr fristlos und weigerte sich den Lohn für diesen Zeitraum zu zahlen. Er war der Ansicht, dass sie ihre Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht habe.

 

Hiergegen klagte die Auszubildende vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf und verlangte die Zahlung des restlichen Lohns in Höhe von 350 €. Sie brachte vor, dass sie unter einer psychosomatischen Erkrankung in Form von Neurodermitis gelitten habe. Sie habe sich nicht genesungswidrig verhalten.

 

Das Arbeitsgericht Düsseldorf soll daraufhin den folgenden Vergleich vorgeschlagen haben: Die Auszubildende erhält lediglich 150 € restliche Vergütung und ein gutes Zeugnis von ihrem Arbeitgeber. Bezüglich dieses Vorschlages soll den Parteien eine Bedenkzeit bis zum 02.09.2011 eingeräumt worden sein. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet: 7 Ca 2591/11.

 

Dieser Fall zeigt, dass Facebook längst nicht so privat ist, wie manche Nutzer annehmen. Sie sollten vor allem darauf achten, dass Sie die richtigen Einstellungen vornehmen. Darüber hinaus sollten Arbeitnehmer keinesfalls ihre Arbeitsunfähigkeit vortäuschen-oder den entsprechenden Anschein erwecken. Der Arbeitgeber darf erwarten, dass Sie alles für Ihre Genesung tun und entgegenstehendes Verhalten unterlassen. Was das genau bedeutet, hängt vom genauen Krankheitsbild ab. Nicht für jede Erkrankung ist Bettruhe angebracht. Etwas Bewegung an der frischen Luft ist häufig hilfreich. Aber einfach in Urlaub fahren und "Party machen" geht sicherlich zu weit. Auf jeden Fall sollten Sie vorher Ihren Arzt fragen, was aus medizinischer Sicht hilfreich ist.

 

Quellen: