Dürfen krankgeschriebene Arbeitnehmer an einem Marathon teilnehmen?

Arbeit Betrieb
05.05.2011865 Mal gelesen
Wer von seinem Arbeitgeber krankgeschrieben worden ist, sollte sich auf keinen Fall zu viel zumuten. In diesem Zusammenhang ist ein Urteil des Arbeitsgerichtes Mannheim interessant. Es ging darum, ob eine psychisch kranke Mitarbeiterin an einem Marathon teilnehmen durfte.

Im vorliegenden Fall bekam eine krankgeschriebene Mitarbeiterin von ihrem Chef keinen Lohn. Der Arbeitgeber begründete das damit, dass sie trotz ihrer Arbeitsunfähigkeit an einem Marathonlauf teilgenommen hat.

Dies wollte sich die betroffene Arbeitnehmerin nicht bieten lassen. Sie verklagte ihren Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht Mannheim auf Zahlung des restlichen Lohns. Dabei argumentierte sie damit, dass sie an einer psychischen Erkrankung gelitten habe. Der Arzt habe ihr daher angeblich empfohlen, Sport zu treiben.

 

Das Arbeitsgericht Mannheim wies ihre Klage gleichwohl ab (Az. 3 Ca 432/10). Die Richter nahmen ihr aufgrund der Teilnahme am Marathon nicht ab, dass sie wirklich krank und somit arbeitsunfähig gewesen ist. Das vorgelegte Attest sei unglaubwürdig, weil ein solcher Lauf auch mit einer großen psychischen Anstrengung verbunden sei. Von daher ist der Arbeitgeber hier von seiner eigentlich bestehenden Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 3 Abs. 1 EntgFG befreit.

 

Fazit:

Als krankgeschriebener Arbeitnehmer müssen Sie alle Aktivitäten unterlassen, die Ihre Genesung gefährden. Wann das der Fall ist, sollten Sie genau mit Ihrem Arzt besprechen und im Zweifel lieber vorsichtig sein. Auf keinen Fall dürfen Sie Sportarten betreiben, die mit einer großen Anstrengung oder Verletzungsgefahr verbunden sind.

Wenn Sie hiergegen verstoßen, gefährden Sie auch Ihren Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber ist unter Umständen zur fristlosen Kündigung berechtigt. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 02.03.2006 (Az. 2 AZR 53/ 05).