GM schreibt wieder schwarze Zahlen.
Im Bochumer Opel-Werk sollen bis Ende des Jahres 1200 Arbeisstellen wegfallen. Das steht seit dem Jahre 2009 fest. Doch dabei könnte es doch zu Entlassungen kommen. Das befürchtet zumindest der Bochumer Betriebsratsvorsitzende. Vor zwei Jahren war mit dem Gesamtbetriebsrat im Rahmen des Sanierungskonzepts für den zu diesem Zeitpunkt um seine Existenz ringenden Autobauer ein möglichst sozialverträglicher Abbau von insgesamt 1800 Stellen vereinbart worden. 2010 nahmen 600 Beschäftigte eine Abfindung in Anspruch (bis zu 100.000 Euro). Doch davon wollen in diesem Jahr nur wenige Arbeitnehmer Gebrauch machen. Es wird davon ausgegangen, dass die Opel-Mutter GM ihre Gangart in Bochum/ ganz Europa verschärft und Kündigungen ausgesprochen werden. Es werden weiterhin der Abbau von 1200 Stellen angestrebt. Entlassungen seien aber angeblich "die letzte Option". Diejenigen, die sich zum Ortswechsel nach Rüsselsheim bereitfänden, sollen bis zu 25.000 Euro gezahlt. Alle übrigen erhielten Abfindungsangebote.
Was ist eine betriebsbedingte Kündigung ?
Der Arbeitgeber darf Ihnen nur unter der Voraussetzung die betriebsbedingte Kündigung erklären, wenn die Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist. Auch wenn die Kündigung den Anforderungen genügt, muss der Arbeitgeber zudem geprüft haben, ob der zur Entlassung vorgesehene Arbeitnehmer derjenige ist, der am wenigsten auf seinen Arbeitsplatz angewiesen ist (Sozialauswahl). Die Erfahrung zeigt, dass bei solchen Angeboten die Begleitung eines Anwalts regelmäßig die Position des Arbeitnehmers stärkt. Allen voran wissen Arbeitnehmer regelmäßig zu wenig über Ihre Rechte. Nur wenn Klarheit besteht, kann eine vernünftige Entscheidung getroffen werden.