Dienstunfähigkeit bei Krebserkrankung (hier: Plasmozytom) - VG Hannover stellt aufschiebende Wirkung der Klage eines Polizeibeamten wieder her

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12.01.20111848 Mal gelesen
Mit Erfolg wandte sich ein an einem Plasmozytom erkrankter Polizeioberkommissar gegen die sofortige Vollziehung seiner Versetzung in den Ruhestand. Das Verwaltungsgericht Hannover entschied, dass der Bescheid über die Versetzung in den Ruhestand voraussichtlich rechtswidrig sei, sodass die Klage voraussichtlich Aussicht auf Erfolg haben werde. An der Vollziehung eines rechtswidrigen Bescheides bestehe aber kein öffentliches Interesse.

Das Gericht stellte zugleich fest, dass die Einschätzung des Polizeiarztes nicht schlüssig sei und deswegen der Entscheidung nicht zugrunde gelegt werden dürfe. Es könne nach allen vorliegenden Erkenntnissen nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Krebserkrankung bessere.

VG Hannover - Beschluss vom 15.12.2010 - 2 B 4792/10

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Dienstunfähigkeit - Zurruhesetzungsverfahren

Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

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