Das Gericht stellte zugleich fest, dass die Einschätzung des Polizeiarztes nicht schlüssig sei und deswegen der Entscheidung nicht zugrunde gelegt werden dürfe. Es könne nach allen vorliegenden Erkenntnissen nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Krebserkrankung bessere.
VG Hannover - Beschluss vom 15.12.2010 - 2 B 4792/10
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Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
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