Arbeitsrecht: Anspruch des Schwerbehinderten auf zusätzliche Urlaubstage – klarstellende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 24. Oktober 2006

Arbeit Betrieb
02.11.20061360 Mal gelesen

Schwerbehinderte haben generell Anspruch auf mehr Urlaub als ihre nichtbehinderten Kollegen. In einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) vom 24. Oktober 2006 wurde klargestellt, dass es sich hierbei um zusätzliche Urlaubstage handelt.

Im Fall vor dem Arbeitsgericht ging es um einen Krankenpfleger mit einem GdB von 50 %. Ab diesem Behinderungsgrad schreibt das Gesetz fünf zusätzliche Urlaubstage vor.

Das Bundesarbeitsgericht stellte nunmehr klar, dass diese fünf Urlaubstage zu dem im Arbeitsvertrag vereinbarten 29 Urlaubstagen hinzugerechnet werden. Der Arbeitgeber hatte argumentiert, dass diese fünf Urlaubstage lediglich auf den gesetzlichen Mindesturlaub hinzuzurechnen seien, folglich mit den 29 Urlaubstagen abgedeckt sind. Dieser Argumentation folgte das Bundesarbeitsgericht nicht und bestätigte die Rechtssprechung insoweit zum früheren Schwerbehindertengesetz.