Arbeitsrecht: Schmerzensgeld bei Mobbing durch den Arbeitgeber

Arbeit Betrieb
27.10.20062314 Mal gelesen

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hannover entschied in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 12. Oktober 2005, dass der Arbeitgeber bei Mobbing gegen seinen Mitarbeiter, hier einem Kfz-Meister ein Schmerzensgeld in Höhe von € 24.000,00 zahlen muss.

 

Der Kfz-Meister litt wegen schwerer Beleidigungen in Anwesenheit von Kunden seitens seines Arbeitgebers unter einer zweijährigen Arbeitsunfähigkeit auf Grund einer psychischen Erkrankung in Form von Depressionen. Nach Ansicht des LAG Hannover rechtfertigt dies eine Schmerzensgeldzahlung in Höhe von € 24.000,00.

 

Der vom Gericht beigezogene Gutachter bejahte die Ursächlichkeit der Depressionen mit den herabwürdigenden Beschimpfungen des Arbeitgebers, was zu einer Verletzung der Gesundheit des Arbeitnehmers führte. Diese Gesundheitsverletzung verpflichtet den Arbeitgeber zu voller Ersatzleistung. Das Gericht wies das Vorbringen des Arbeitgebers zurück, die Auseinandersetzung der Parteien sei eine Bagatelle gewesen. Ebenso kam dem Arbeitgeber nicht zugute, dass die von Ehrgeiz mit erheblichen narzisstischen Anteilen geprägte Persönlichkeitsstruktur des Arbeitnehmers auf die Beschimpfungen und Herabsetzungen eher mit einer seelischen Störung mit Krankheitswert reagiert haben könnte (Urteil des LAG Hannover vom 12. Oktober 2005, Geschäftszeichen: 6 SA 2132/03).