Aktuelle Urteile im Abgasskandal FIAT Ducato Wohnmobil, Anwalt hilft

Fiat Dieselskandal
01.04.2022188 Mal gelesen
Wir prüfen für Sie kostenfrei, ob ihr Wohnmobil vom Dieselskandal betroffen ist. Spezialisierte Dieselkanzlei seit 2015 aus Stuttgart.

Im Diesel-Abgasskandal wegen Reisemobilen aus dem Haus von Fiat Chrysler Automobils (FCA/jetzt Stellantis) existiert nun nach übereinstimmenden Medienberichten ein erstes obergerichtliches Urteil.

Auf diese Entscheidung haben Tausende Besitzer von abgasmanipulierten Reise- und Wohnmobilen sehnsüchtig gewartet.

Es handelt sich um einen sog. Beschlus des Oberlandesgerichtes Köln, Aktenzeichen 28 U 55/21 vom 24.02.2022. Bei der noch nicht rechtskräftigen Entscheidung hat das Oberlandesgericht die Berufungsklage des Fahrzeugherstellers FCA nämlich zurückgewiesen.

Streitgegenständlich soll das Wohnmobil Twist des Herstellers Chausson gewesen sein. Als Basisfahrzeug fungiert dort ein Fiat Ducato Multijet.

Das Landgericht Aachen hatte in der Vorinstanz FCA in einem Versäumnisurteil zur Rücknahme des Wohnmobils und zur Zahlung von 37.706,02 Euro verurteilt (Az. 12 O 279/21).

Interessant ist auch, dass verschiedene Gerichte nun bundesweit den Anträgen der Klägeranwälte nachgehen und Sachverständigengutachten im Hinblick auf die vorgeworfene Abgasmanipulation einholen. Auch das bedeutet, dass mehr und mehr Gerichte dem Vortrag der Kläger glauben  und nachgehen.

Mittlerweile liegen ferner bundesweit zahlreiche verbraucherfreundliche Entscheidungen vor.

Hier ist z.B. auf eine aktuelle Entscheidung des Landgerichtes Ravensburg vom 31. Januar 2022, Az. 2 O 114/21, zu verweisen. Dort ist Entscheidung noch nicht rechtskräftig.

Auch nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser, der bundesweit zahlreiche Geschädigte vertritt und bundesweit bereits mehrere Klagen gegen FCA eingereicht hat, steht fest, dass FCA bei einer Vielzahl von betroffenen Multijet-Motoren unzulässige Abschalteinrichtungen in Form einer Zeitschaltuhr eingebaut hat. Die Abgasreinigung wird nämlich durch einen sog. Zeitschaltuhr nach rund 22 Minuten ausgeschaltet.

Nach Auffassung der Kanzlei Eser sind die streitgegenständlichen Multijet-Motoren  nämlich so konstruiert, dass die gesetzlich vorgeschriebene Abgasnachbehandlung ca. 22 Minuten nach jedem Motorstart deaktiviert wird. 

Damit ist klar, dass im Testbetrieb die gesetzlichen Emissionswerte eingehalten werden jedoch im realen Straßenbetrieb gerade nicht. Tatsächlich beträgt das reale Abgas-Emissionsverhalten nach unterschiedlichen Gutachten insgesamt das 19-Fache und übersteigt somit beträchtlich den Grenzwert. 

Weiter ist Rechtsanwalt Eser der Auffassung, dass auch ein sogenanntes Thermofenster als weitere unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet wird.

Hoher Schadensersatz möglich!

Bei Rückgabe des abgasmanipulierten Reisemobils erhalten Sie, je nach Alter des Fahrzeugs, den ursprünglichen Kaufpreis, abzüglich einer kleinen Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer, zurück.

Alternativ können Sie Ihr Fahrzeug auch behalten und ca. 20-25% des Kaufpreises zurückbekommen.

Was können Wohnmobilbesitzer jetzt tun?

Schnell handeln und sich rechtlich beraten lassen: Denn je nach Situation gelten Verjährungsfristen, etwa bei möglichen Klagen gegen den Hersteller.

Insoweit müssen die Wohnmobilbesitzer wissen, dass eine kurze kenntnisabhängige 3-jährige Verjährungsfrist im Hintergrund läuft. Es könnte also sein, dass zum Jahresende 2021 berechtigte Ansprüche drohen zu verjähren.

Wer sein Fahrzeug erst seit kurzem besitzt, kann durch die zweijährige Gewährleistungsfrist noch Ansprüche gegen den Händler haben.

Kostenfreie Klärung des möglichen Anspruchs!

Interessierte Verbraucher können die Dienste der Fachanwaltskanzlei Eser bundesweit in Anspruch nehmen.