Thomas Lloyd Fonds - Anleger erstreitet Rückzahlung Ihrer Anlagen 2022

Thomas Lloyd Fonds - Anleger erstreitet Rückzahlung des angelegten Geldes vor Gericht 2022
17.03.2022262 Mal gelesen
Anleger fürchten um ihre Investition in Thomas Lloyd Fonds. Gericht bestätigt Rückzahlungsanspruch und Schadensersatz für Ihre Anlagen. Auch bei Kündigung!

Jedes Jahr zählt Stiftung Warentest durch ihre "Warnliste für Geldanlagen" besonders risikoreiche Anlagemöglichkeiten auf, um Verbraucher vor Vermögensschäden zu schützen. Hierzu zählen auch Renditeobjekte der Thomas Lloyd Group. Diese haben vermehrt den Unmut der Anleger auf sich gezogen. Intransparente Unternehmensstrategien wie dem Fondssplitting, unerwartete Restrukturierungen von Fondsgesellschaften oder die Umwandlung von Fondsanteilen in weniger wertvolle Aktienanteile und fehlende Gewinnausschüttungen sind Gründe, sind die Warnzeichen, die für den Listenplatz gesorgt haben. Manch Anteilseigner wartet derzeit noch auf Rückzahlung, Gewinnauszahlung oder blickt gar dem gänzlichen Verlust seiner Geldanlage entgegen.

 

Landgericht Verden bestätigt Klagebegehren eines Anlegers

In zunehmender Zahl erringen Anleger gerichtlich die Rückzahlung ihrer Anlagesumme. So entschied auch das Landgericht Verden (Urteil vom 17.07.2020 - Az. 2 O 259/19) zugunsten eines Anlegers. Grundlage der Entscheidung waren Investitionen des Klägers in zwei verschiedene Thomas Lloyds-Fonds, deren Rückzahlung er gerichtlich einforderte. Nach Kündigung der ersten Fondsbeteiligung blieb die Rückzahlung aus. Stattdessen wurde den Anlegern mitgeteilt, dass es eine Umstrukturierung gab, sodass zwei Fondsgesellschaften von Thomas Lloyds mit einer britischen Gesellschaft verschmolzen wurden.. Der Kläger erhielten ein Schreiben, in dem diesem mitgeteilt wurde, dass seine Fondsbeteiligungsrechte von der Umstrukturierung betroffen seien. Weiter wurde er aufgefordert, sich zur Kündigung zum 31. Dezember 2017 zu äußern. Halte er an dieser fest, könne er von der nun nicht mehr vorhandenen Fondsgesellschaft keine Anteilsrückzahlung erhalten, da diese im Rahmen der Auseinandersetzung auf den Wert 0 abgemindert werden musste. Werde die Kündigung jedoch zurückgenommen, würden seine Fondsanteile in Aktien an der neuen Gesellschaft umgewandelt. Der Kläger zog daraufhin seine Kündigung zurück. Nach Rücksprache mit einem Anwalt kündigte er die zweite Fondsbeteiligung dann außerordentlich fristlos und verlangte die Rückgewähr der noch bestehenden Beteiligung an dem zweiten Fonds, darüber hinaus die Rückzahlung der ursprünglich gekündigten ersten Fondsbeteiligung. Das Gericht urteilte zugunsten des Klägers.

 

Urteil hat Auswirkung auch für andere Anleger - Schadensersatz möglich

Das Gericht bestätigte den Rückzahlungsanspruch aus der Beteiligung des ersten Fonds. Laut Gericht wurde die Beteiligung zum 31.12.2017 wirksam gekündigt. Weder die Verschmelzung mit der britischen Holdinggesellschaft noch die Umwandlung von Genussrechten in Stammaktien änderten etwas an dieser Tatsache, da diese erst ein Jahr nach Beendigung stattfanden. Die Rücknahme der Kündigung mache diese nicht unwirksam. Mit der Kündigung erlösche die bisherige Verpflichtung und diese werde durch ein neues Rückgewährschuldverhältnis ersetzt. Ein gekündigtes Vertragsverhältnis könne nicht einseitig wieder aufgenommen werden. Ferner sprach das Gericht dem Kläger einen Schadensersatzanspruch hinsichtlich der außerordentlichen Kündigung der zweiten Anlagebeteiligung, da die Rückabwicklung aufgrund der Umwandlung unmöglich geworden sei. Die früheren Genussrechte der Klägerin haben in der britischen Gesellschaft keine rechtliche Entsprechung, da dem britischen Recht keine Genussrechte bekannt sind. Die Umwandlung von Genussrechten in Stammaktien sei aufgrund der Unzumutbarkeit als wichtiger Grund, der zur außerordentlich fristlosen Kündigung berechtige, anzusehen. Zum einen erfolgte die Umwandlung ohne Einwilligung. Andererseits verlor der Kläger das Kündigungs- und Rückgaberecht, was zu seinem Nachteil war, da die erhaltenen Aktien nur mit finanziellen Einbußen abgestoßen werden könnten. Die Unzumutbarkeit liegt auch  in der neuen Aktionärsposition in der britischen Holding-Gesellschaft begründet, da diese nach dem Brexit ein zusätzliches finanzielles Risiko bereithalte.

 

Welche Möglichkeiten bieten sich nun anderen Investoren von Thomas Lloyd Fonds?

Die nachteilige Umstrukturierung der Fondsgesellschaft oder die Umwandlung von Genussrechten in Aktien gewähren Anlegern ein Recht auf außerordentliche, fristlose Kündigung. Anleger, die aufgrund der schlechten Performance der Thomas Lloyd Infrastrukturfond auf Gewinnausschüttungen  warten müssen und die Rückzahlung des Investments wünschen, eröffnet sich auf diese Weise ein Weg, die Teilhaberschaft an dem Fonds wieder loszuwerden.

Möglicherweise gibt es auch andere Möglichkeiten, investiertes Geld zurückzuerhalten. Die Risiken ihrer Geldanlage sollten dem Anleger vollständig und verständlich erklärt worden sein, dazu sind Fondsberater grundsätzlich verpflichtet. Bleib eine entsprechende Belehrung aus, bleibt  die Möglichkeit eines Widerrufs.

 

Suchen Sie einen Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht?

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin. Unser Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Hermann Kaufmann berät persönlich und umfassend in allen rechtlichen Fragen rund um ihre Geldanlage. 

 

Quellen

https://rechtsanwaltkaufmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht/thomas-lloyd-fonds-rueckzahlungsanspruch-und-schadensersatz-2022

ThomasLloyd Fonds ?? Wie steht es 2021 um Ihre Anlage? (cdr-legal.de)

Thomas Lloyd Anlegergemeinschaft | AdvoAdvice Anwälte

ThomasLloyd Group: Infrastrukturfonds und Genussrechte - ROTTER RECHTSANWÄLTE für umfassende Prüfung mandatiert - Aktuelles - Rotter Rechtsanwälte (rrlaw.de)

Grauer Kapitalmarkt: Anleger der ThomasLloyd-Gruppe fühlen sich in die Irre geführt (handelsblatt.com)