Schadenersatz von "EY"/ "Ernst & Young WP" wg Wirecard? News u. Rechte

RA Eser
06.03.2022495 Mal gelesen
Wambach Bericht und Schadensersatzansprüche gegen Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY), News und Infos von spezialisierter Fachanwaltskanzlei

Zahlreiche geschädigte Investoren der Wirecard AG haben bereits gegen den Abschlussprüfer EY = Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Klagen auf Schadensersatz eingereicht.

Grundlage der Schadenersatzklagen ist die Rolle von EY als Abschlussprüfer der insolventen Wirecard AG.

Weitere brisante Details im Hinblick auf die Rolle von EY sind durch den Geheimbericht Wambach an die Öffentlichkeit gelangt. Mit der Veröffentlichung dieses Berichtes können nun auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Anwälte substantiierte Schadenersatzklagen begründen.

Der vom Handelsblatt zugänglich gemachte Report über das Vehalten von EY im Fall Wirecard schlägt nämlich weiterhin hohe Wellen.

Auch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Eser begrüßt die Veröffentlichung.


Nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser ist die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im gesamten Komplex der erfolgversprechendste Anspruchsgegner für geschädigte Anleger.

Unter Berücksichtigung aller Umstände ist EY derzeit der einzige finanzkräftige Anspruchsgegner. Für ein Vorgehen gegen EY sprechen sowohl wirtschaftliche als auch rechtliche Gesichtspunkte.

Denn obwohl die Insolvenz von Wirecard bereits anderthalb Jahre her ist, liegen immer noch keine substantiellen Erfolge auf Seiten der geschädigten Anleger vor. 

Jetzt aber kann der "Wambach Bericht" zu einer substantiellen Wende führen. Der Inhalt ist für EY derart desaströs, dass nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser auf EY nun eine Lawine aus Schadenersatzklagen zu läuft.

Insoweit können geschädigte Anleger sich als Rechtsgrundlage auf unrichtige Bestätigungsvermerke gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 332 Abs. 1 HGB  beziehen.

Weiter kommt auch ein Anspruch des Anlegers aus § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung in Betracht.

Nach der Rechtsprechung besteht ein Anspruch, wenn der Bestätigungsvermerk nicht nur unrichtig ist, sondern der Prüfer seine Aufgabe unzureichend ausgeführt hat. Dies ist der Fall bei Rücksichtslosigkeit und Gewissenlosigkeit bei den Ermittlungen oder bei Angaben ins Blaue hinein. zahlreichen Schadensersatzprozessen argumentieren wird.


Die Rechtsanwaltskanzlei Eser mit Sitz in Stuttgart bündelt hierbei die Interessen der geschädigten Anleger und hat hierzu eine Interessengemeinschaft "EY-Wirecard" gegründet.

Interessierte Anleger können sich kostenfrei an der Interessengemeinschaft beteiligen.

kostenlose Erstberatung

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Eser hat sich seit 17 Jahren auf die erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen geschädigter Kapitalanleger spezialisiert. Gerne können Sie für eine kostenfreie Ersteinschätzung und Erstberatung den Kontakt mit der Kanzlei Eser Rechtsanwälte aufnehmen:  info@eser-law.de.

Weiter Infos unter www.eser-law.de.

Wir übernehmen auch die Korrespondenz mit einer bestehenden Rechtsschutzversicherung.

Wir koordinieren sodann die weiteren Maßnahmen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltvereines.

Darüber hinaus lehrt er jahrelang im Fachbereich Finanzdienstleistungen als nebenberuflicher Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart (DHBW). In Berlin(Friedrichstraße) ist eine Zweigstelle der Anwaltskanzlei vorhanden.