VW EA189, BGH keine Verjährung bei Neukauf, kostenlose Erstberatung

RA Eser
26.02.202232 Mal gelesen
Keine Verjährung beim VW Dieselskandal, Sensationsurteil vom BGH

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In zwei bahnbrechenden Entscheidungen hat der BGH am 21.02.2022 entschieden, dass bei dem Erwerb eines EA189 VW-Neufahrzeugs keine Verjährung für Schadenersatzklagen besteht, AZ: VIa ZR 8/21 und VIa ZR 57/2, sofern diese vor dem 20.09.2015 erworben wurden.

Insoweit gilt, anders als bei Gebrauchtfahrzeugen, dann die 10-jährige Verjährungsfrist für den sogenannten Rest-Schadensersatzanspruchs gem. § 852 BGB.

Grundvoraussetzung ist also, dass das Auto neu gekauft worden ist. Neben eines Neufahrzeugs mit dem Modell EA189, muss das Fahrzeug vor dem 20.09.2015 erworben worden sein.

Dann kann Volkswagen (VW) zur Zahlung von sogenanntem Restschadenersatz verpflichtet sein, wenn die Forderungen schon verjährt sind, wie der BGH)am Montag urteilte. (Az. VIa ZR 8/21 u.a.)

Bereits im Mai 2020 hatte der BGH entschieden, dass der Einbau des Motors EA189 VW zu Schadenersatz verpflichtet. Danach ging es nur noch um die Frage, ob die begründeten Schadensersatzansprüche verjährt sind oder nicht.

Käufer von Neufahrzeugen aus dem VW-Konzern, die ihr Fahrzeug vor weniger als 10 Jahren erworben haben, sollten daher kein Geld verschenken, sondern VW noch rechtzeitig in Anspruch nehmen.


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