Aktuelle Rechtslage Greensill Bank, Fachanwalt informiert

Anwalt aus Stuttgart, Daimler bzw. Mercedes Dieselskandal
05.03.202145 Mal gelesen
Bafin und Greensill Bank

Deutsche Sparer sind besorgt über die aktuellen Entwicklungen rund um die Greensill Bank.

Im Feuer stehen über 3,2 Milliarden Einlagen deutscher Kunden, davon rund 1 Milliarde von Privatanlegern.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / Bafin hat am 3. März 2021 ein Moratorium gemäß § 46 Kreditwesengesetz (KWG) über die Greensill Bank AG verhängt und damit die Schließung der Bank für den Kundenverkehr angeordnet.

Dies bedeutet nun, dass die Greensill Bank keine Ein- und Auszahlungen mehr vornehmen darf.

Die Bafin begründet ihre Vorgehensweise mit einer drohenden Überschuldung des Instituts. Außerdem ordnete die Bafin an, die Bank für den Verkehr mit der Kundschaft zu schließen, und untersagte es ihr, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden gegenüber der Greensill Bank AG bestimmt sind.

Fall für die Einlagensicherung!

Nach Auffassung von Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser, der seit 2005 im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrecht bundesweit tätig ist, haben sich die Kunden mit den Voraussetzungen der Einlagensicherung in Deutschland zu befassen und insoweit auch Fristen zu beachten.

Gesetzlich dürfte bekannt sein, dass europaweit  je Kunde je Bank, eine Einlagensicherung von bis zu 100.000 ? besteht.

Dies deshalb, weil die Greensill Bank der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) angehört.

Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Entschädigung liegen hierbei vor, wenn die BaFin den Entschädigungsfall feststellt. Dies ist der Fall, wenn ein Moratorium länger als sechs Wochen andauert. Erst mit der förmlichen Feststellung des Entschädigungsfalls durch die BaFin darf die EdB damit beginnen, die Einlegerentschädigung durchzuführen.

Für Einlagen, die über die gesetzliche Grenze von 100.000 Euro hinausgehen, könnte dann weiter der Einlagensicherungsfonds deutscher Banken (BdB) einspringen.

Problem an diesem Einlagensicherungsfonds ist jedoch, dass vor allem institutionelle Kunde wie Kommunen oder Finanzinstitute nicht mehr geschützt werden.

Privatkunden und institutionelle Investoren sollten nach Auffassung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser daher umgehend Ihre Rechte und Ansprüche prüfen lassen.

Betroffene Anleger haben die Möglichkeit sich mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser auszutauschen. Rechtsanwalt Eser ist seit 16 Jahren im Bereich des Anlegerschutzes schwerpunktmäßig tätig und hat erfolgreich z.B. 2008 Kunden der insolventen Lehman Brothers Bank bundesweit vertreten.