Wirecard: Einzelklage gegen EY könnte ohne Urteil erfolgreich sein

EY - Klage
05.11.2020308 Mal gelesen
"Sammelklage" keine Voraussetzung für Amtshaftungsanspruch

Urteilt ein Gericht erstmals, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY den Wirecard - Anlegern aufgrund nachlässiger Erledigung ihrer Prüfungsaufgaben wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung haftet, muss EY mit Massen weiterer Prozesse rechnen. Um nicht alle Geschädigten früh zu Klageerhebungen zu ermutigen wird man also Erfolgsmeldungen bereits prozessierender Anleger verhindern müssen. Droht auf eine Einzelklage eine Verurteilung, könnte man sich zu namhaften Zahlungen veranlasst sehen, um Vergleiche mit Geheimhaltungsklauseln zustande zu bringen. Wegen vermutlich dieser Taktik dauerte es bekanntlich über vier Jahre bis zum Diesel - Urteil im Mai 2020.

Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es auch vor diesem Hintergrund empfehlenswert, alsbald rechtlich erprobte und bewährte Einzelklagen zu erheben. Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, bieten ihrer Mandantschaft diesen nicht mit den Nachteilen von Massenveranstaltungen behafteten, auf ihren Fall konzentrierten Service, der auch die Deckungsanfrage bei Rechtsschutzversicherungen umfasst. Die Inanspruchnahme von EY könnte zudem eine notwendige Vorstufe eines Amtshaftungsanspruchs bilden. Sollte es für Einzelkläger dieses Experiments überhaupt noch bedürfen. Selbst zur Vorbereitung einer Amtshaftungsklage bedarf es aber keiner sog. "Sammelklage".

Düsseldorf, den 5.11.2020

Jens Graf, Rechtsanwalt
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Fakten zu Jens Graf Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Graf und Mitstreiter sind ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertreten die Anlegerseite. Seit 1988 begleitet der Kanzleigründer das Kapitalanlagerecht durch Publikationen, das Erstreiten wegweisender Urteile und seriöse Öffentlichkeitsarbeit und hat zahlreiche Mandanten erfolgreich vertreten. Mit seiner über 30 jährigen Erfahrung widmet sich die renommierte Kanzlei mit Kompetenz, Engagement und Überzeugung unabhängig der Wiederherstellung verlorenen Vermögens von Anlegern und Privatinvestoren. Nach der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist Rechtsanwalt Jens Graf einer der "besten deutschen Anlegeranwälte".