Insolvenz der PIM Gold GmbH

BWF-Stiftung: Vermittler muss Anleger 80.000 Euro Schadensersatz zahlen
03.10.2019118 Mal gelesen
Für Tausende Gold-Anleger ist es nun traurige Gewissheit: Die PIM Gold GmbH ist insolvent.

Für Tausende Gold-Anleger ist es nun traurige Gewissheit: Die PIM Gold GmbH ist insolvent und ihr Vertriebsarm die Premium Gold Deutschland GmbH (PGD) gleich mit. Das Amtsgericht Offenbach hat am 30. September 2019 das vorläufige Insolvenzverfahren über die PIM Gold GmbH (Az.: 8 IN 402/19) und über die PGD (Az.: 8 IN 403/19) eröffnet und einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Viele Anleger dürften schon extrem beunruhigt gewesen sein, nachdem die Staatsanwaltschaft Darmstadt Anfang September die Geschäftsräume der PIM Gold durchsucht, das Betriebsvermögen beschlagnahmt und den Geschäftsführer in Untersuchungshaft genommen hat. Es besteht der Verdacht des gewerbsmäßigen Betrugs. Medienberichten zu Folge existieren große Mengen des an die Anleger verkauften Goldes nicht. Mutmaßungen über ein Schneeballsystem machen die Runde.

Nach dem Insolvenzantrag der PIM Gold und der PGD haben sich schlimmste Befürchtungen bestätigt. Das Geld der Anleger ist in Gefahr. Ihnen drohen hohe finanzielle Verluste. Zinszahlungen oder Rückzahlungen können nicht mehr geleistet werden.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird sich nun erst einen Überblick verschaffen und vorhandenes Vermögen sicherstellen. Ist ausreichend Insolvenzmasse vorhanden, wird das Insolvenzverfahren regulär eröffnet. Dies wird wahrscheinlich Anfang Dezember der Fall sein. Dann können die Anleger auch ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Nach derzeitigem Stand und angesichts des fehlenden Goldes ist nicht davon auszugehen, dass die Insolvenzmasse ausreichen wird, um die Forderungen vollauf zu befriedigen.

Unabhängig vom Insolvenzverfahren haben Anleger die Möglichkeit, sich zu wehren. Zunächst kann festgestellt werden, ob sie das Eigentum an tatsächlich vorhandenem Gold erworben haben. Dieses Gold könnte dann ausgesondert werden und würde nicht in die Insolvenzmasse fallen.

Außerdem können auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Diese können sich gegen die Unternehmensverantwortlichen aber auch gegen die Anlageberater und Anlagevermittler richten. Diese hätten die Anleger über die Risiken aufklären und prüfen müssen, ob das Geschäftsmodell der PIM Gold überhaupt plausibel ist. "Haben die Vermittler ihre Pflichten verletzt, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden", sagt Rechtsanwalt Thomas Diler, Kanzlei Sommerberg LLP.

Die Kanzlei Sommerberg bietet betroffenen Anlegern eine kostenlosen Erstberatung an.

 

Mehr Informationen: https://www.sommerberg-llp.de/rechtsfaelle/pim-gold/

 

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