Aktuelle Rechtslage Solarfonds SolEs 22 GmbH & Co. KG, Sensationelle Entscheidungen und kostenlose Erstberatung durch Fachanwalt

Anlegerrecht Investor
05.03.2019185 Mal gelesen
Solarfonds SolEs 22 GmbH & Co. KG Fachanwalt hilft sofort unter 0711 / 217 235-0

Kostenlose Erstberatung

Eser Rechtsanwälte vertreten bereits sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bundesweit zahlreiche Anleger, die sich an dem Solarfonds SolEs 22 GmbH & Co. KG

Insoweit wurden und werden aktuell immer noch gerichtlich als auch außergerichtlich Ansprüche gegen verschiedene Berater, Banken und Finanzunternehmen auf Rückabwicklung und Schadenersatz gestellt. Auch sind bereits schon erfolgreich Vergleiche abgeschlossen worden.

Bundesweit liegen zahlreiche Entscheidungen von Gerichten vor, die Berater wegen Falschberatung auf Schadenersatz verurteilt haben.

Beispielsweise hatte auch bereits das Oberlandesgericht Karlsruhe einen Berater auf Schadenersatz verurteilt. Die Entscheidungsgründe sind hierbei auf alle Fälle übertragbar.

?Das Oberlandesgericht Karlsruhe begründete sein Urteil damit, dass der Berater den Kläger ungefragt darüber hätte aufgeklärt werden müssen, dass die Beteiligung am SolEs 22 GmbH & Co. KG eine grundsätzliche Mindestlaufzeit von 25 Jahren hat. Bei der in den Vertriebsunterlagen des Fonds dargestellten "Exitstrategie" nach 10 Jahren und der "geplanten Laufzeit" von 10 Jahren handelt es sich nicht um eine Kündigungsmöglichkeit des Anlegers, so offensichtlich das OLG Karlsruhe.

Die von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser gehörten Anleger fragen hierbei nach rechtlichen Ausstiegsmöglichkeiten aus der unternehmerischen Beteiligung.

Bei dem Solarfonds handelt es sich um ein hochspekulative Kapitalanlage, die für durchschnittliche Anleger ungeeignet ist.

Die von Rechtsanwalt Eser gehörten Anleger wurden vor allem nicht über die extrem lange Laufzeit von 25 Jahren aufgeklärt, des Weiteren auch nicht über die unternehmerischen Risiken und produktspezifischen Nachteile.

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bestehen derartige Rückabwicklungsmöglichkeiten.

Gerade im Falle einer Anlageberatung muss der Berater 100-prozentig über alle Risiken und Nachteile aufklären.

Schnelles Handeln erforderlich, drohende Verjährung

Nachdem zum Jahresende 2019 die Verjährung der Ansprüche droht, empfiehlt Rechtsanwalt Eser, sich zeitnah von einem erfahrenen und versierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrechtinformieren und gegebenenfalls vertreten zu lassen.

Rückabwicklung über Berater möglich!

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser betreut persönlich die vorgelegten Fälle. Herr Rechtsanwalt Eser vertritt seit nunmehr fast 15 Jahren bundesweit Anleger wegen fehlerhafter Aufklärung und Beratung und Prospekthaftung. Im Studiengang Finanzdienstleistungen ist er auch nebenberuflich als Lehrbeauftragter bei der Dualen Hochschule Baden-Württemberg tätig.