Derivest GmbH Nachrangdarlehen – Risiko für Anleger

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02.01.2018153 Mal gelesen
Wie riskant Nachrangdarlehen sind, bekommen derzeit die Anleger der Derivest GmbH zu spüren. Im Frühling 2017 wurden die Nachrangdarlehen durch die Derivest GmbH gekündigt.

Die Kündigung hätte eigentlich die Rückzahlung der Darlehen an die Anleger zur Folge haben müssen. Doch dazu ist die Derivest GmbH offenbar nicht in der Lage. Stattdessen werden die Anleger vertröstet, dass die Rückzahlung bis Ende 2018 erfolgen solle. Nähere Angaben macht die Derivest nicht. Zwischenzeitlich wurde eine Abschlagzahlung in Höhe von 5 Prozent angekündigt.

Für Rechtsanwalt Ralf Buerger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Hagen, ist diese Ankündigung nur ein weiterer Mosaikstein, in einer ganzen Reihe undurchsichtiger Vorgänge rund um die Derivest GmbH, die alles andere als vertrauensfördernd sind. Zunächst schlossen die Anleger ihre Darlehensverträge mit der Derivest GmbH aus Marktredwitz ab. Als Portfolioverwalter diente die Sensus Vermögensverwaltungen GmbH.  "Hier ist bereits zu beachten, dass es personelle Verflechtungen in den Vorständen der beiden Gesellschaften gibt. Dies kann dazu führen, dass Entscheidungen getroffen werden, die nicht im Sinne der Anleger sind und über die sie aufgeklärt werden müssen", erklärt Rechtsanwalt Buerger.

2016 firmierte die Derivest GmbH in die Derivest Verwaltungsgesellschaft mbH um. Die Kündigung erhielten die Anleger aber wieder von der Derivest GmbH. Zudem soll es auch staatsanwaltliche Ermittlungen wegen des Verdachts des Betrugs und der Untreue geben. Demnach könnten Anlegergelder zweckentfremdet worden sein. Das dürfte auch die Anleger der Autark Gruppe beunruhigen, da angeblich auch ein Teil ihrer Gelder bei der Derivest GmbH investiert worden sein sollen.

Für die Anleger stellt sich die Situation komplett undurchsichtig dar. Rechtsanwalt Buerger: "Es deutet vieles darauf hin, dass die Anleger hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust befürchten müssen. Hier zeigt sich auch wieder das große Risiko von Nachrangdarlehen. Denn im Fall einer Liquidation oder Insolvenz gehen die Anleger in aller Regel leer aus, da ihre Forderungen nachrangig behandelt werden, d.h. sie müssen sich in der Reihe der Gläubiger ganz hinten anstellen. Und dann gibt es zumeist nichts mehr zu verteilen", so Rechtsanwalt Buerger, der sich seit Jahren mit der ganz speziellen Problematik von Nachrangdarlehen intensiv befasst.

Für die Anleger der Derivest GmbH gibt es demnach nur zwei Möglichkeiten. Sie vertrauen darauf, dass ihr Darlehen tatsächlich bis Ende 2018 zurückgezahlt wird und gehen damit ein hohes Risiko ein oder sie lassen ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen, um ihr investiertes Kapital zu retten.

Rechtsanwalt Buerger: "Zunächst gilt es zu prüfen, ob die Nachrangigkeit überhaupt wirksam vereinbart wurde. Das ist häufig nicht der Fall." Denn der Rangrücktritt wurde häufig in vorformulierten Klausen in den AGB versteckt. Derartige Klauseln dürfen den Darlehensgeber (bei Nachrangdarlehen der Anleger) nicht unangemessen benachteiligen oder gegen das Transparenzgebot verstoßen. Das heißt, die Klauseln müssen verständlich formuliert sein, so dass sich der Anleger auch den Risiken seines Investments bewusst ist.

Wird gegen diese Anforderungen verstoßen, ist nicht nur der Rangrücktritt unwirksam, sondern es können sich auch Schadensersatzansprüche der Anleger ergeben. Denn das Unternehmen, hier die Derivest GmbH, wäre dann ggfls. als ein erlaubnispflichtiger Finanzdienstleister zu sehen, der nicht über die notwendige Genehmigung für Einlagengeschäfte verfügt. Ebenso hätten die Vermittler eine Genehmigung für die Vermittlung der Einlagengeschäfte haben müssen. "Ohne diese Genehmigung stehen sowohl die Unternehmensverantwortlichen als auch die Vermittler in der Schadensersatzpflicht", erklärt Rechtsanwalt Buerger.

 

 Mehr Informationen: http://www.nachrangdarlehen.net/derivest-gmbh-nachrangdarlehen