Anton Westrich: BaFin ordnet Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts an

Dr. Tintemann, Partner und Experte für Bankrecht bei AdvoAdvice in Berlin
04.08.2017249 Mal gelesen
Die Abwicklung der betriebenen Einlagegeschäfte wurde von der BaFin für Anton Westrich angeordnet. Was bedeutet diese Entwicklung für die Anleger?

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat nach einer Mitteilung vom 17.07.2017, welche auf der Internetseite der BaFin zu finden ist, mitgeteilt, dass Anton Westrich aus Kirchardt mit Bescheid vom 04.04.2017 die unverzügliche Einstellung und Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts aufgegeben wurde. Was bedeutet das für die Anleger?

Ankauf von Lebensversicherungen und Abschluss von Privatdarlehen

Herrn Anton Westrich bot, handelnd unter der Bezeichnung "W&K Financial Sercive" den Abschluss von "Privatdarlehensverträgen" sowie handelnd unter dem Namen "WPD Financial Service d.o.o." den Ankauf von Lebensversicherungsverträgen an.

Einlagengeschäft ohne Erlaubnis betrieben

Nach Auffassung der BaFin hat Westrich mit der Entgegennahme des verzinslichen Darlehenskapitals (Privatdarlehensverträge) und dem Versprechen, bestehende Forderungen aus Lebensversicherungsverträgen einzuziehen und zu einem späteren Zeitpunkt ratierlich verzinst an die Kapitalgeber auszuzahlen, das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin betrieben.

Westrich wurde durch die BaFin dazu verpflichtet, das Angebot der "Privatdarlehens- und Lebensversicherungskaufverträge" einzustellen und die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.

Der Bescheid ist nach Angaben der BaFin vom 17.07.2017 noch nicht bestandskräftig, aber sofort vollziehbar.

Was Anleger jetzt wissen müssen

Dr. Tintemann, Partner und Experte für Bankrecht bei AdvoAdvice in Berlin, erklärt: "Die BaFin geht seit Jahres gegen Ankäufer von Lebensversicherungen und die Aufnahme von Privatdarlehen vor. Die dürfte mittlerweile überall bekannt sein. Es ist daher nicht verwunderlich, dass die hier angebotenen Vertragsmodelle untersagt worden sind. Es wird nun abzuwarten sein, ob die Anleger ihr Geld von Herrn Westrich zurückgezahlt bekommen. Sollte dies nicht der Fall sein, muss über eine Haftung von Herrn Westrich bzw. auch von zwischengeschalteten Beratern und Vermittlern nachgedacht werden. Hier haben die Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice langjährige Erfahrungen und konnten bereits anderen Anlegern von Lebensversicherungsaufkaufmodellen helfen."

Betroffene suchen Rechtsrat. Die Experten von AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB stehen für weitere Informationen unter 030-921 000 40 und info@advoadvice.de mit fairem Rat zur Verfügung.