Schrottimmobilien und Zwangsvollstreckung: Auswege aus der Misere

Spread Ladder Swap und das BGH-Urteil XI ZR 33/10
25.04.201733 Mal gelesen
Schrottimmobilien bleiben ein Dauerthema. Für die Kapitalanleger, die auf die mehr oder weniger wertlosen Immobilien hereingefallen sind, wird die Geldanlage oftmals zum finanziellen Desaster.

Kann das Darlehen zur Immobilienfinanzierung irgendwann nicht mehr bedient werden, droht auch noch die Zwangsvollstreckung.

"Besonders der Name der Adaxio AMC GmbH begegnet uns im Zusammenhang mit Schrottimmobilien und Zwangsvollstreckung immer wieder. Die Lage ist für die Darlehensnehmer und Inhaber der Schrottimmobilien allerdings nicht so aussichtslos, wie sie ihnen häufig auf den ersten Blick erscheint. Denn verschiedene Gerichte haben inzwischen entschieden, dass die Adaxio AMC GmbH ggf. gar nicht mehr der Inhaber der Forderungen ist", sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden, der mit seinem Team schon in rund 4.500 Fällen die Opfer von Schrottimmobilien vertreten hat.

Die Darlehen zur Immobilienfinanzierung wurden oft noch bei der GMAC-RFC Bank aufgenommen aus der dann die Paratus AMC GmbH und schließlich die Adaxio AMC GmbH wurde. Rechtsanwalt Cäsar-Preller: "Die Forderungen an die Darlehensnehmer wurden aber vielfach bereits an Drittgesellschaften übertragen. Daraus ergibt sich, dass die Adaxio AMC GmbH gar nicht mehr berechtigt ist, die Zwangsvollstreckung zu betreiben."

Die Opfer von Schrottimmobilien müssen es aber gar nicht erst zum Zwangsvollstreckungsbescheid kommen lassen. "Vielfach bestehen gute Möglichkeiten, aus der Schrottimmobilie wieder auszusteigen", erklärt Cäsar-Preller. Es können ggf. sogar Forderungen gegen die finanzierende Bank bestehen.

Typisches Kennzeichen von Schrottimmobilien ist, dass der Kaufpreis deutlich über de eigentlichen Wert der Immobilie und an der Grenze zur Sittenwidrigkeit liegt. Hat die finanzierende Bank Kenntnis von dem völlig überhöhten Kaufpreis und bietet dennoch eine einhundertprozentige Vollfinanzierung an, kann sie sich selbst haftbar gemacht haben. Cäsar-Preller: "Der Verbraucher vertraut in der Regel dem Urteilsvermögen seines Bankberaters. Dies gilt umso mehr, wenn die Darlehensvergabe von einer vorherigen Besichtigung der Immobilie abhängig gemacht wurde. Warnt die Bank dann dennoch nicht vor dem völlig überteuerten Angebot, nutzt sie dieses Vertrauen aus. Im Idealfall kann dann die Rückabwicklung des Geschäfts erreicht werden." Bei der Vermittlung einer Immobilie als Kapitalanlage treffen den Anlageberater auch verschiedene Aufklärungspflichten. Wurden diese Pflichten verletzt, können auch Schadensersatzansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein.

Verschiedene Opfer von Schrottimmobilien haben inzwischen eine Anschlussfinanzierung abgeschlossen. In diesen Fällen kann auch geprüft werden, ob der Widerruf des Darlehensvertrags möglich ist. Voraussetzung hierfür ist, dass das Darlehen zur Anschlussfinanzierung nach dem 10. Juni 2010 aufgenommen und von der Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet wurde.

"Durch die Wahl der passenden rechtlichen Mittel kann der durch Schrottimmobilien entstandene Schaden zumindest minimiert werden", sagt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

 

Mehr Informationen zum Ausstieg aus Schrottimmobilien unter http://www.schrottimmobilien-loswerden.de/

 

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