Schiffsfonds – Kickback Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes auch auf Schiffsfonds übertragbar

Schiffsfonds – Kickback Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes auch auf Schiffsfonds übertragbar
19.10.2011411 Mal gelesen
Schiffsfonds bergen neben den üblichen Risiken von unternehmerischen Beteiligungen, insbesondere geschlossenen Fonds, wie zum Beispiel lange Laufzeit, keine Veräußerbarkeit während der Laufzeit, kein ordentliches Kündigungsrecht während der Laufzeit, hohe, so genannte weiche Kosten und vielen weiteren, spezifische Risiken, die mit dem Geschäft der Containerschifffahrt zusammenhängen.

So wird das weltweite Geschäft mit Containerschiffen in US Dollar abgewickelt. Das heißt der Erfolg und die Rendite ist von vornherein von dem Währungskurs des US Dollars im Verhältnis zum Euro abhängig. Verschlechtert sich der US Dollar Kurs, verschlechtert sich regelmäßig das Ergebnis der Schifffahrtsgesellschaften. Zu Beginn der Beteiligung kann es bereits bei der Übernahme der Schiffe, regelmäßig werden neue Schiffe erworben, Probleme geben.

Es kommt nicht selten vor, dass Werften die Schiffe nicht rechtzeitig oder nicht mangelfrei ausliefern. Ist das Schiff dann in Charter gestellt, bleibt das Risiko, dass der Charterer das Vertragsverhältnis nicht ordnungsgemäß abwickelt bzw. vorzeitig kündigt oder im schlimmsten Fall insolvent wird.

Meistens werden Schiffsfonds nicht aus dem Emissionskapital (Eigenkapital) allein finanziert, sondern es besteht ein hoher Fremdkapitalanteil. Bei dem Fremdkapital spielt die Entwicklung der Zinsen für die Darlehen eine entscheidende Rolle. Verschlechtert sich der Zinssatz zu Ungunsten des Fonds verschlechtert sich gleichzeitig auch das Ergebnis des Fonds. Um noch einmal auf den Charterer zurückzukommen - es ist natürlich stets ungewiss, ob die Charterraten in der Höhe, wie prognostiziert, erreicht werden oder ob es, wie nach der Wirtschaftskrise 2008 geschehen, zu langfristigen Charterausfällen kommt. Ausfälle können nicht nur durch Wirtschaftskrisen, sondern auch durch Havarien oder sonstiger Instandsetzungsmaßnahmen entstehen.

Nicht zuletzt sind gerade bei Schiffsfonds regelmäßig die steuerlichen Aspekte nicht zu vernachlässigen. Über die lange Laufzeit von Schiffsfonds, regelmäßig 15 Jahre und mehr, können sich steuerliche Rahmenbedingungen ändern und so die Rendite negativ beeinflussen. Leider ist auch regelmäßig zu beobachten, dass den Anlegern bei der Beratung zum Kauf eines Schiffsfondsanteils die mit dieser unternehmerischen Beteiligung verbundenen, allgemeinen und spezifischen Risiken nicht hinreichend erläutert und hierüber nicht aufgeklärt wurde. Häufig wurde auch nicht über die an den Berater zurückfließende Innenprovision aufgeklärt, was aber notwendig wäre, um das Eigeninteresse des Beraters an der Vermittlung des Fonds einschätzen zu können. Entsprechend entschied bereits der Bundesgerichtshof in vergleichbaren Fällen bezogen auf geschlossene Fonds, dass ein Berater die Innenprovision ungefragt offen zu legen hat. Tut er dies nicht ist es an dem Anleger im Wege des Schadensersatzes seiner Beteiligung rückabzuwickeln. Auch hier, wie allgemein bei Schadensersatzansprüchen, ist stets die Verjährung im Auge zu behalten.

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Unternehmen die Schiffsfonds aufgelegt haben sind u.a.:

HEH Hamburger Emissionshaus GmbH & Cie. KG, CONTI Schiffsfonds, Hannoversche Leasing, MPC Münchmeyer Petersen Capital AG, HCI Capital AG, Lloyd Fonds AG, König & Cie. GmbH & Co. KG, Nordcapital Emissionshaus GmbH & Cie. KG, MS Paula Schifffahrtsgesellschaft mbh & Co. KG, Dr. Peters, OwnerShip, Embdena Partnership AG