Premium Management Immobilien Fonds - Abwicklung und Angebot der Commerzbank

Anlegerrecht Investor
13.08.2011793 Mal gelesen
Angebot der Commerzbank für den Premium Management Immobilien Fonds muss auf jeden Fall von einem im Anlgerrecht spezialisierten Rechtsanwalt geprüft werden. Schaden für die Anleger droht ansonsten.

Das Handelsblatt berichtet unter Berufung auf einen Pressebericht der Fondsgesellschaft Allianz Global Investors (AGI), dass der seit dem 27. September 2010 eingefrorene Immobilien-Dachfonds "Premium Management Immobilien-Anlagen" aufgelöst werden soll. Zunächst sollen die Anleger danach insgesamt 500 Millionen Euro erhalten, was ca.19 ? pro Anteil entspricht. Nach Angaben der Fondsgesellschaft entspräche dies etwa 40% des Fondsvermögens. In Anbetracht des eingesetzten Kapitals von 50 ? pro Anteilsschein stellt dies ein eher dürftiges Angebot dar, bei dem die Anleger viel Geld verlieren. Bei Annahme des Angebots droht außerdem der Verlust von Schadensersatzansprüchen. Zwar stellt dem Handelsblatt zu Folge die Fondsgesellschaft weitere Ausschüttungen in Aussicht - wann die Anleger aber Geld sehen werden und vor allem wieviel, ist nicht in Erfahrung zu bringen

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die bereits jede Menge Anleger des Premium Management Immobilien Anlage berät und vertritt, teilt hierzu mit: "Das Angebot klingt für viele Anleger verlockend, weil es wenig aber immerhin schnelles Geld verspricht. Da allerdings die Anleger in allen uns vorliegenden Fällen falsch beraten wurden, besteht die Gefahr bei Annahme des Angebots der Commerzbank bzw. der AGI seine Schadensersatzansprüche zu verlieren. Da noch 2010 davon gesprochen, dass der Premium Management Immobilien Anlage völlig sicher und risikolos sei und die Anleger jederzeit an ihr Geld kommen können, liegt eine Falschberatung vor. Besonders deutlich wird dies dadurch, dass nicht einmal über die Krise der offenen Immobilienfonds seit 2008 hingewiesen wurde. Nach der Rechtsprechung des BGH liegt außerdem alleine deswegen eine Falschberatung vor, weil die Commerzbank zudem nicht die von ihr vereinnahmten auf Provisionen hingewiesen hat. Die geschädigten Anleger haben daher ein Recht auf Schadensersatz durch die Commerzbank. Anleger des Premium Management Immobilien Anlage haben daher auch ohne das zweifelhafte Angebot anzunehmen gute Aussichten ohne Schaden aus dem Premium Management Immobilien Anlage rauszukommen. Es sollte daher genau geprüft werden, was genau das Angebot der Commerzbank im Einzelnen beinhaltet, damit man nicht zum zweiten Mal hinters Licht geführt und geschädigt wird."

 

Im Hinblick auf die Schadensersatzansprüche ist insbesondere auf die Verjährung zu achten, die drei Jahre nach dem Erwerb der Anlage eintreten kann, aber nicht muss. Es sollte frühzeitig der Rat eines Experten eingeholt werden, um nichts zu verpassen.

 

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