Aktienfonds, Aktien, Zertikate Schaden und Verlust? – Urteil des OLG Stuttgart, Anleger haben Aussicht auf Schadensersat

Anlegerrecht Investor
16.04.2011927 Mal gelesen
Aktienfonds (DEKA, Union Investment, DWS, fidelity, Allianz, SEB, UBS) und Aktien: Schadensersatz für Anleger bei Verlust und Schaden bis 1989 möglich.

Das OLG Stuttgart hat hinsichtlich eines Aktienfonds der DEKA-Bank ein sensationelles Urteil erlassen. Es beruht auf der Kick-Back-Rechtsprechung des BGH. Ein Anleger hatte in dem Jahre 2000 Aktienfonds (DEKA-Technologie) gekauft und dabei erhebliche Verluste erlitten. Üblicherweise verjähren Ansprüche gegen eine Bank innerhalb von 3 Jahren nach dem Kauf. Deshalb wäre es heute lange zu spät gewesen. Die Bank hat jedoch bei dem Verkauf der Aktienfonds verschwiegen, dass sie Rückvergütungen (Provisionen) aus den Geschäften erhalten hat. Im Jahre 2006 entschied der BGH, dass über solche Rückvergütungen aufgeklärt werden muss, was auch bei Aktienfonds gilt. Die beklagte Bank hat den Anleger nicht darüber aufgeklärt, dass sie aus dem Geschäft mit dem Aktienfonds Rückvergütungen erhält. Das OLG Stuttgart hat dem Anleger der Aktienfonds daher Schadensersatz zugesprochen. Das Urteil warf in den Raum, dass die Bank einen Betrug bzw. eine Untreue begangen habe, weil sie nicht über die Provisionen und deren Herausgabepflicht aufgeklärt habe. Die Bank habe im Rahmen der Vermittlung der Aktienfonds bedingt vorsätzlich gehandelt und sei beweispflichtig, dass sie nicht vorsätzlich gehandelt habe. Diesen Beweis zu führen, ist sehr schwer und in dem Verfahren des OLG Stuttgart nicht gelungen.

Für die Anleger von Aktienfonds ist dies eine sehr gute Nachricht. Insbesondere im Jahre 2000 und 2001 haben viele Anleger Aktienfonds erworben und erhebliche Verluste erlitten. Nach nunmehr 10 Jahren können Anleger von Aktienfonds noch immer Schadensersatzansprüche mit guten Aussichten geltend machen. Die damals mit den Aktienfonds erlittenen Verluste können daher auch noch heute wieder gut gemacht werden. Dabei ist der Betrag sogar mit 4% p.a. nachträglich für die letzten 10 Jahre zu verzinsen. Für die Anleger von Aktienfonds würde dies nachträglich eine gute Gewinnmöglichkeit darstellen.

Zu achten ist unbedingt auf die Verjährung, die für Aktienfonds, die vor 2002 gekauft wurden, die Ende 2011 endgültig eintritt. Dies gilt deshalb, weil 2002 ein neues Verjährungsrecht in Kraft getreten ist. Anleger von Aktienfonds sollten sich daher umgehend an einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt wenden. Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt bereits zahlreiche Anleger von Wertpapieren, die erhebliche Summen an Geld verloren haben.

Hilfestellungen und weitere Informationen finden Sie hier:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/aktienfonds-der-union-investment-allianz-global-investors-dws-deka-schadensersatz-nach-urteil-bis-19