Anlageberatung: Freibrief zur Falschberatung bei erfahrenem Anleger - Fehlanzeige

Anlegerrecht Investor
19.01.2011847 Mal gelesen
Ein erfahrener Anleger muss nicht richtig über Risiken einer Anlage informiert werden – so glauben es die Bankberater gerne. Das ist ein teuer Irrglaube für die Bank, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am 08.12.2010.

Ein Kunde muss über Risiken zutreffend unterrichtet werden. Das gilt auch für sehr erfahrene Anleger, urteilten die Richter in der Bankenmetropole. Auch für den Anleger, der Risiken eingehen will, gilt: er hat das Recht, sie zu kennen. Der Bankberater muss also reinen Tisch machen und die wichtigen Gefahren nennen.

 

 Das hielt der Bankberater in diesem Fall für unnötig. Er wies nicht richtig auf das Totalverlustrisiko hin. Auch im Prospekt war es nicht deutlich genug erkennbar. Folge ist, dass die Bank den Schaden des Anlegers ersetzen muss - trotz Anlageerfahrung des Kunden.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Auch der erfahrene Anleger muss sich nicht alles gefallen lassen, so der erfreuliche Tenor des Urteils. Ein Recht auf zutreffende Informationen hat er wie jeder Andere auch. Wie Ihre konkreten Chancen bei einem Verlust stehen, verrät Ihnen die KANZLEI GÖDDECKE gerne. Das Prinzip, richtig und risikoorientiert beraten zu werden gilt bei allen Kapitalanlagen, wie z.B. Lehman-Zertifikaten, Immobilienfonds, Schiffsbeteiligungen, Filmfonds und Aktienkäufen.

 

 Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG Frankfurt), Urteil vom 08. Dezember 2010,
Az.: 19 U 22/10

 

14. Januar 2011 (Rechtsanwalt Ralf Koch)