VW-Abgasskandal: VW-Vorstand wollte Manipulationen verschleiern

VW-Abgasskandal: VW-Vorstand wollte Manipulationen verschleiern
10.01.2017209 Mal gelesen
Ermittlungen des FBI bringen die Volkswagen AG im Abgasskandal weiter in Erklärungsnot. Danach hat der Vorstand im Juli 2015 beschlossen, den Abgasskandal weiter zu verschleiern.

Ermittlungen des FBI bringen die Volkswagen AG im Abgasskandal weiter in Erklärungsnot. Nach den Erkenntnissen des FBI soll der für die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen in den USA zuständige VW-Manager Herr Oliver Schmidt am 27. Juli 2015 mit dem VW-Vorstand abgestimmt haben, den Abgasskandal weiter zu verschleiern. Bereits im April 2014 hatte der Manager Kenntnis von den tatsächlichen Abweichungen, die im Rahmen der Studie im Auftrag des ICCT erstellt worden war. Näheres gibt sich aus einem Schriftsatz an das US District Court

Der Manager ist bereits am 07.01.2017 festgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Manager konkret vor, bereits seit 2014 unzutreffende technische Erläuterungen zu den Auffälligkeiten bei den Abgaswerten abgegeben zu haben, um die Manipulationen zu verschleiern (vgl. u. a. New York Times). Ende Juli 2015 soll er zudem mit dem Konzernvorstand abgestimmt haben, die Manipulationen soweit wie möglich zu vertuschen.

Die Erkenntnisse des FBI widerlegen die bisherige Darstellung der Volkswagen AG gegenüber klagenden Aktionären. In den Schadenersatzprozessen der VW-Aktionäre wegen erlittener Kursverluste lässt die Volkswagen AG vortragen, man habe im Juli 2015 die Dieselthematik mit Herrn Prof. Dr. Winterkorn erörtert, der schlicht gefordert habe, den Sachverhalt weiter aufzuklären. Die rechtliche Dimension sowie mögliche Sanktionen aufgrund der "Dieselthematik" seien Ende Juli 2015 nicht mit dem Vorstand erörtert worden. Dies erscheint wenig glaubhaft. Gleichzeitig erhärtet sich der Eindruck, dass die Volkswagen AG nur nach außen den kooperativen Aufklärer mimt und die Aufklärung nur so weit umzusetzen scheint, wie sie muss. Die aktuellen Erkenntnisse würden erneut die Position der Kläger stärken, die die Volkswagen AG wegen Aktienkursverlusten verklagt haben oder dies beabsichtigen.

Derzeit berät das Oberlandesgericht Braunschweig darüber, wen es als Musterkläger im Musterverfahren der Aktionäre gegen die Volkswagen AG bestimmen wird. Nach dem Beschluss hierüber haben Anleger  alternativ zu einer Klage die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche vorerst zur Hemmung der Verjährung innerhalb von 6 Monaten beim Oberlandesgericht anzumelden. Die Anmeldung ist kostengünstiger als eine Klage. Sie führt allerdings nicht dazu, dass die Entscheidungen des Oberlandesgerichts für die Anmelder verbindlich sind. Allerdings sind die Entscheidungen im Musterverfahren in der Regel eine wesentliche Richtschnur bei möglichen weiteren Rechtsschritten der Anmelder. Über weitere Schritte können Anmelder je nach Ausgang des Musterverfahrens entscheiden.

Die Kanzlei ARES Rechtsanwälte ist auf die Vertretung von Anlegern und Bankkunden im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und vertritt klagende Aktionäre gegen die Volkswagen AG.