GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG wird Insolvenzantrag stellen

Aktien Fonds Anlegerschutz
21.11.2016222 Mal gelesen
Nachdem am Vormittag des 18.Novembers 2016 die Gespräche mit dem Generalunternehmen gescheitert waren, kündigte die GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG an, nunmehr unverzüglich Insolvenzantrag zu stellen.

Die Gerüchte im die finanziellen Schwierigkeiten des Projekts um den GEWA-Wohn-tower haben sich damit bestätigt.

 

Verlustrisiko der Anleihegläubiger erheblich, aber nicht aussichtslos

 

Zwar soll der Tower im Rahmen eines geregelten Insolvenzverfahrens fertiggestellt werden. Anleihegläubiger nutzt die Fertigstellung im Insolvenzverfahren jedoch herzlich wenig. Ein Totalverlust der Anleihe ist wegen der Besicherung mit einer erstrangigen Grundschuld jedoch nicht zu befürchten. "Trotzdem sollten sich Anleihegläubiger schon im Vorfeld anwaltlich beraten lassen, um die Verluste aus der Anleihe abzufangen.", so der Berliner Rechtsanwalt Johannes von Rüden.

 

Mit Ihrer im  März 2014 begebenen Anleihe (WKN/ISIN: A1YC7Y/DE000A1YC7Y7) versprach die Gewa 5 to 1 GmbH & Co. KG den Anlegern einen Zins-Kupon von 6,5 % p.a. bei einer Laufzeit von 4 Jahren. Insgesamt hatte die Anleihe ein Investitionsvolumen von 35 Mio EUR. Bei einer Stückelung von 1.000,- EUR war die Anlage auch eine Option für Kleinanleger.

 

Welche Möglichkeiten haben Anleihegläubiger jetzt?

 

Anleger sollten sich bereits jetzt anwaltlichen Rat einholen und mögliche Schadenersatzansprüche gegen Banken, Berater und Prospektverantwortliche prüfen lassen. Viele Banken und Berater vermitteln hochriskante Anlageformen, ohne gebührend auf Verlustrisiken einzugehen. Oft werden falsche oder unvollständige Prospekte in den Beratungen verwendet. Dies könnte genügend Anlass bieten, den Verlust der Anleihegläubiger durch die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen auszugleichen.

 

Daneben besteht die Möglichkeit, die Interessen der Anleihegläubiger in etwaigen Gläubigerversammlungen zu bündeln, um so auf die zu treffenden Entscheidungen einzuwirken. Man sollte hier nicht das Feld anderen Gläubigergruppen wie den Banken überlassen.

 

Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Werdermann | von Rüden vertritt die Interessen zahlreicher Verbraucher im Banken- und Kapitalmarktrecht. Nehmen Sie über das Kontaktformular auf www.wvr-law.de Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie ein kostenloses telefonisches Erstgespräch mit einem Rechtsanwalt.