Euro Grundinvest 18, 15 & 17 - Top Fragen und Antworten zu Gesellschafterversammlungen am 21.07.16

 Euro Grundinvest 18, 15 & 17 - Top Fragen und Antworten zu Gesellschafterversammlungen am 21.07.16
15.07.2016300 Mal gelesen
Euro Grundinvest 15 GmbH & Co. KG + Euro Grundinvest 17 GmbH & Co. KG + Euro Grundinvest 18 GmbH & Co. KG Gesellschafterversammlung

München, den 15.07.2016 - Anleger der Euro-Grundinvest-Fonds haben die vergangenen Tage Post von ihrem Fonds erhalten. Der Inhalt: die Euro Grundinvest  Gesellschaften (kurz EGI Fonds) laden zur Informationsveranstaltung und Gesellschafterversammlung ein. Anleger sollten wachsam bleiben und ihre Interessen auf dieser Gesellschafterversammlung professionell vertreten lassen. Hier die wichtigstes Fragen und Antworten von KAP Rechtsanwälte bereitgestellt.

  • Wie dringend muss ich reagieren?

Es ist Dringend. Nach jahrelanger kompletter Misswirtschaft der Gesellschaft und Funkstille gegenüber Anlegern hat es die Gesellschaft nun offenbar sehr eilig damit, eine Gesellschafterversammlung 2016 einzuberufen. Die Gesellschaft hat eine extrem knappe Frist für die Einladung ihrer Gesellschafter gesetzt. Die Versammlung findet bereits am kommenden Donnerstag, den 21.07.2016 statt. Anmeldungen müssen bis zum 18.07.2016 abgegeben werden.

  • Meint es die Gesellschaft nicht eigentlich gut mit ihren Anlegern?

In dem Anschreiben versuchen die Euro Grundinvest-Gesellschaften den Eindruck zu erwecken, dass sie es eigentlich nur gut mit den Anlegern meinen und sich für deren Wohl einsetzen. Doch ein genauer Blick in die Unterlagen macht deutlich, dass es in erster Linie darum gehen dürfte, dass die Gesellschaften und Verantwortlichen versuchen wollen ihren Kopf zu retten. So findet sich etwa in dem Formular mit der harmlosen Überschrift "Übertragung des Treuhandanteils" eine versteckte Erklärung, mit der der Anleger, der das Formular unterzeichnet, erklärt, auf Klagen gegen Gesellschaften aus dem Euro Grundinvest Verbund zu verzichten. Auch die geplante Abstimmung zu einer Liquidation der Gesellschaft dürfte in erster Linie den Interessen der Verantwortlichen und nicht der Anleger dienen. Ein gesundes Misstrauen gegenüber den Vorschlägen der Gesellschaft sollte in jedem Fall bestehen bleiben.

  • Warum die Gesellschafterversammlung?

Die KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat zu den Fonds Euro Grundinvest 15, 17 und 18 bereits eine Vielzahl von Anlegerstimmen zur Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung eingesammelt und die Euro Grundinvest mehrfach mit dem Auftrag zur Einberufung einer Gesellschafterversammlung aufgefordert. Nun kam die Einladung. Das Interesse unserer Mandanten an dieser Gesellschafterversammlung war von Anfang an, Informationen über den aktuellen Stand der Vermögenslage der Fond zu erhalten um weitere Schritte gegen Verantwortliche abstimmen zu können.

  • Welche Risiken bestehen für Sie als Anleger?

Für Anleger könnten die von der Gesellschaft vorgeschlagenen Maßnahmen dazu führen, dass einige Ansprüche gegen potentielle Anspruchsgegner wie Verantwortliche des Fonds schwieriger durchzusetzen sein werden.

  • Muss ich als Anleger mit abstimmen?

Sie müssen nicht, sie sollten aber, um Ihre Rechte zu wahren. Stimmen Sie nicht mit ab, geben Sie anderen die Möglichkeit, über Ihren Kopf hinweg möglicherweise negative Entscheidungen zu Ihrer Anlage zu treffen. Lassen Sie das nicht zu und stimmen Sie mit ab.

  • Was werden KAP Rechtsanwälte unternehmen?

Bitte haben Sie Verständniss, dass wir diese Informationen und weitere Fragen und Antworten für Sie unter: http://www.kap-fachanwalt-rechtsanwaelte.de/faelle/euro-grundinvest/gesellschafterversammlungen-2016/ bereitgestellt haben.

Ist Ihnen de Termin zu kurzfristig oder haben Sie keine Zeit? Wir vertreten auch Sie gerne auf der Gesellschafterversammlung und nehmen Ihre Rechte wahr.

KAP Rechtsanwälte erreichen Sie unter: 089-4161 7275-0 oder auch direkt: www.kap-fachanwalt-rechtsanwaelte.de/faelle/euro-grundinvest/