Magellan Maritime Services GmbH insolvent

06.06.2016 359 Mal gelesen
Die Magellan Maritime Services GmbH ist insolvent. Rund 9.000 Anleger sollen von der Pleite des Anbieters von Container-Direktinvestments betroffen sein.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Geschäftsprinzip der Magellan Services GmbH war einfach. Sie verkaufte Container an Anleger und übernahm im Gegenzug die Vermietung und Verwaltung der Container. Gleichzeitig wurden auch noch Tagesmieten und der Rückkauf nach Vertragsende garantiert. Für viele Anleger hörte sich das Geschäftsmodell nicht nur rentabel, sondern auch sicher an.

Doch seit einigen Wochen mehrten sich die Zweifel. Die Magellan Maritime Services GmbH konnte die laufenden Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Anlegern nicht mehr erfüllen. Als Grund gab dafür gab das Unternehmen Zahlungsschwierigkeiten asiatischer Reedereien, an die die Container vermietet waren, an. Bis Ende Mai hätte eigentlich eine Lösung gefunden werden sollen. Doch die gab es nicht. Stattdessen beantragte die Gesellschaft ein Planinsolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Das Amtsgericht Hamburg hat am 1. Juni das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Rund 350 Millionen Euro sollen die Anleger in die Container investiert haben. Dieses Geld steht nun im Feuer. Besorgte Anleger können sich an im Bank- und Kapitalmarktrecht versierte Rechtsanwälte wenden, um ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und Verluste zu minimieren.

So sicher sich ein Direktinvestment in Container in den Ohren der Anleger vielleicht angehört haben mag, so riskant ist es letztlich. Denn ähnlich wie die Handelsschifffahrt befindet sich auch der Containermarkt seit Jahren in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Kalkulierte Tagesmieten für die Container können nicht mehr erreicht werden.

Für die Anleger ergeben sich jetzt mehrere Möglichkeiten. Zunächst haben sie die Container gekauft und lediglich an die Magellan Maritime Services GmbH vermietet. Sie bleiben also Eigentümer der Container, mit denen sie vermutlich nicht anfangen können. So kann geprüft werden, ob der Widerruf des Kaufvertrags möglich ist. Diese Option bietet sich, wenn die verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Dann müsste die Forderung im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden.

Erfolgversprechender könne es sein, Schadensersatzansprüche gegen die Anlagevermittler geltend zu machen. Diese hätten die Anleger über die Risiken des Geschäfts umfassend aufklären müssen.

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