German Pellets GmbH: Nächste Gesellschaft insolvent

German Pellets GmbH: Nächste Gesellschaft insolvent
21.04.2016960 Mal gelesen
Die Insolvenzen im Zusammenhang mit der Pleite der German Pellets GmbH gehen weiter. Nun hat auch die Woodox Management GmbH mit Sitz in Leipzig Insolvenzantrag gestellt.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Amtsgericht Schwerin hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Woodox Management GmbH am 15. April eröffnet (Az.: 581 IN 169/16). Mit der Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens über die Muttergesellschaft German Pellets GmbH wird zum 1. Mai gerechnet. In der Zwischenzeit geht die Suche nach Investoren für das insolvente Unternehmen weiter.

Auch für die Anleger kann ein Einstieg von Investoren von Bedeutung sein. Die Aussichten auf eine möglichst hohe Insolvenzquote könnten dadurch steigen. Daher sollten die Forderungen sobald das Regelinsolvenzverfahren eröffnet ist, unbedingt angemeldet werden. Gleichzeitig sollten die Anleger nicht nur auf eine gute Quote im Insolvenzverfahren hoffen. Denn mit finanziellen Verlusten muss auch beim Einstieg eines Investors gerechnet werden. Daher sollten parallel zum Insolvenzverfahren auch weitere rechtliche Schritte geprüft werden. Im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrene Rechtsanwälte können die Anleger im Insolvenzverfahren als auch bei weiteren rechtlichen Schritten unterstützen. So kann z.B. auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Betracht kommen. Das gilt sowohl für die Anleger der Anleihen als auch der Genussrechte.

Insbesondere könnten Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung in Betracht kommen. Denn die Angaben in den Verkaufsprospekten müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein und den Anleger in die Lage versetzen, sich ein genaues Bild von den Chancen und Risiken der Kapitalanlage machen zu können. Schon irreführende Angaben können dieses Bild verzerren. Forderungen aus Prospekthaftung können sich gegen die Prospekt- und Unternehmensverantwortlichen richten.

Darüber hinaus können auch Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler bzw. Berater geprüft werden. In den Beratungsgesprächen hätten die Anleger ebenfalls umfassend über die Risiken ihres Investments aufgeklärt werden müssen. Ist diese Aufklärung ausgeblieben oder nur unzureichend erfolgt, kann das die Grundlage für Schadensersatzansprüche sein.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/german-pellets-gmbh.html