30.03.2016 OLG Stuttgart: Bausparkasse darf alte Bausparverträge nicht kündigen

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30.03.2016188 Mal gelesen
Bausparkassen dürfen Bausparverträge nicht vorzeitig kündigen.

Seit mehr als einem Jahr kündigen die Bausparkassen die alten Bausparverträge, mutmaßlich weil sie für die alten Bausparverträge recht hohe Zinsen in Höhe von 4 - 5 % zahlen müssen.

Frau Rechtsanwältin Claudia Köhler kämpft seit über einem Jahr gegen die Kündigungen von Bausparkassen.

Nun hat heute das Oberlandesgericht Stuttgart (Az.: 9 U 171/15) im Sinne der Bausparer entschieden, dass die Bausparkassen nicht! die Bausparverträge kündigen dürfen sondern weiter den Zins zahlen müssen bis die Bausparsumme vollständig erreicht ist.

Das ist ein Sieg für die Bausparer.

Die Bausparkassen müssen die Bausparverträge weiter führen.

Die gleichen Argumente hat Frau Rechtsanwältin Köhler seit über einem Jahr gegen die Bausparkassen vorgetragen.

Wurde bei Ihnen auch der Bausparvertrag seitens der Bausparkasse gekündigt, wenden Sie sich kurzfristig an Frau Rechtsanwältin Köhler.

Telefon: 030 / 6500 6597 Email: info@investmentschutz.de