Lombardium-Anlagen: Zeit für einen Kurswechsel

Lombardium-Anlagen: Zeit für einen Kurswechsel
21.03.2016190 Mal gelesen
Rechtsanwalt Dr. Pforr mahnt Offenheit und Transparenz an - Insolvenzvermeidung sollte oberstes Ziel sein

Die Zukunft der offensichtlich gescheiterten Geldanlagemodelle "Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG" sowie "LombardClassic3 GmbH und Co. KG" ist aktuell von einer unguten Rechtsunsicherheit geprägt. Für Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr, der bereits zahlreiche Lombardium-Anleger vertritt, ist die Schaffung einer solchen Rechtsklarheit - auch bezüglich der Ansprüche auf fortlaufende Zahlungen - Ziel aller sinnvollen Initiativen.

Dr. Pforr: "Hier müssen wir alle möglichen und unmöglichen Wege offen halten! Wir wollen dafür sorgen, dass die bestehenden Werte für die Anleger gesichert werden, damit Auszahlungen fortgesetzt werden können, aber auch um Zugriff auf einen möglichst hohen Teil des Anlagevermögens gewährleisten zu können!" Heißt: gegenüber den Beteiligungsgesellschaften müssen Rechtsinteressen und vertragliche Auszahlungsansprüche geltend gemacht werden.

Dr. Pforr hat bereits für mehrere hundert Anleger außergerichtlich Ansprüche geltend gemacht: "Dabei sind wir hier auch für konstruktive und einvernehmliche Lösungsvorschläge der Gegenpartei gesprächsbereit, aber nur, wenn sie durchführbar und für die Anleger sinnvoll sind." In Bezug auf die Gesellschaften spart Dr. Pforr nicht an Kritik: Weder sei man dort den gegebenen Informationspflichten gefolgt, noch habe man für Transparenz und Offenheit in Bezug aus Auszahlungspläne und die Sicherheit der Pfänder gesorgt. Weiter würden die Anleger in Unklarheit über das staatsanwaltliche Ermittlungsschreiben gehalten. Dr. Pforr: "Hier haben wir Akteneinsicht verlangt - unsere Mandanten müssen wissen, um was es dort geht!"

Laut Dr. Pforr ist es nun Zeit für einen Kurswechsel: "Wir werden jedenfalls für unsere Mandanten nicht länger warten, sondern machen umgehend die Auszahlungsansprüche und Vertragsrechte förmlich gegenüber den Beteiligungsgesellschaften geltend und setzen diese damit unter Zahlungsverzug, soweit bisher noch nicht geschehen.  Gleichzeitig fordern wir diese auf, spätestens bis zum 31.03.2016 die aktuelle Pfandliste und deren gutachterliche finanzielle Bewertung offenzulegen und konkrete Auszahlungslösungsvorschläge zu unterbreiten." Sollte man seitens Lombardium darauf nicht eingehen ist Pforr bevollmachtet, die Anlage im Namen seiner Mandanten  außerordentlich zu kündigen und neben die Auszahlung der kompletten Anlagesumme auch die Übernahme der bisherigen Verfahrens- und Anwaltskosten zu übernehmen. "Und fruchtet auch das nichts werden wir im Namen unsere Mandanten Werte sichern!"

Ziel bleibt bei allem die Insolvenzvermeidung. Pforrs Lösungsvorschlag hierzu ist ein sogenanntes außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren. Ein solches Verfahren sei zeitnah umsetzbar und für alle Beteiligten die nach diesseitigem Dafürhalten sinnvollste Lösung, so der Jurist, der reichlich Erfahrung im Umgang mit Massenschadensfällen dieser Art hat.

Notwendigkeiten und Effekte sind denkbar einfach: Zur Umsetzung müssen die Beteiligungsgesellschaften schlicht und ergreifend im ersten Schritt ihre Vermögens- und Liquiditätssituation sofort ehrlich und vollständig offenlegen. Dadurch ist ersichtlich welcher Kapitalbetrag zur Auszahlung an die Anleger zur Verfügung steht, bzw. durch umgehende Verwertung zur Verfügung stehen kann. In einem zweiten Schritt hat die jeweilige Beteiligungsgesellschaft jeden einzelnen Anleger die sich für ihn aus dem zur Verfügung stehenden Gesamtkapital ergebende Auszahlungsquote sowie den Auszahlungszeitpunkt zu benennen. In einem dritten Schritt muss sich dann nach entsprechender rechtlicher Prüfung der Anleger entscheiden ob er dieser schnellstmöglichen Auszahlung in höchstmöglicher Höhe zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens unter Abgabe einer Erledigungserklärung im Übrigen zustimmt. Pforr: "Was spricht dagegen?"

 

Laut Pforr müssen sich Anleger einfach der Tatsache bewusst sein, dass nicht mehr Geld zur Auszahlung kommen kann, als überhaupt vorhanden ist. Wenig Sinn macht es, dieses Kapital weiter zu verbrennen oder abzuwarten, bis es vollends verbrannt ist. Vorteil für den Anleger: Er bekommt seinen Anteil vom verbliebenen Kapital und kann zur Kompensation des Gesamtschadens anschließend Schadensersatzansprüche an mögliche Verantwortliche stellen. So ist das Gespenst des Totalausfalls vom Tisch. Ansprüche könnten sich an die Vermittler richten, wenn diese offensichtlich Beraterpflichten versäumt haben.