BaFin ordnet gegenüber der KiB Kompetenz in Beratung GmbH die Abwicklung des unerlaubten Einlagengeschäfts an

BaFin ordnet gegenüber der KiB Kompetenz in Beratung GmbH die Abwicklung des unerlaubten Einlagengeschäfts an
30.11.2015219 Mal gelesen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der K.i.B. Kompetenz in Beratung GmbH, Kirchheim-Treck, mit Bescheid vom 10. November 2015 die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts aufgegeben.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der K.i.B. Kompetenz in Beratung GmbH, Kirchheim-Treck, mit Bescheid vom 10. November 2015 die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts aufgegeben.

Nach einer aktuellen Pressemitteilung der BaFin hat sich die K.i.B. Kompetenz in Beratung GmbH auf der Grundlage von Verträgen unter den Bezeichnungen "KiB - ENERGIE RENDITE EUROPA, Kauf-, Mietvertrag mit Rückkaufoption", "Kaufvertrag über Photovoltaikmodule", "Mietvertrag mit Verlängerungsoption" und "Kaufangebot über Photovoltaikmodule" gegenüber Kunden zum unbedingten Rückkauf der zuvor an diese verkauften Photovoltaikmodule zum ursprünglichen Verkaufspreis verpflichtet. Mit der Annahme der Kaufpreise für die Photovoltaikmodule auf der Grundlage der genannten Verträge betreibt die K.i.B. Kompetenz in Beratung GmbH nach Ansicht der BaFin ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis dafür zu besitzen. 

Die K.i.B. Kompetenz in Beratung GmbH ist jetzt verpflichtet, die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Kapitallanleger zurückzuzahlen.

Wenn die K.i.B. Kompetenz in Beratung GmbH dieser Anordnung nicht nachkommt und den Anlegern in den nächsten Tagen das Anlagekapital nicht wieder zurückzahlt, sollten betroffene Kunden umgehend fachkundigen Rechtsrat einholen. MÜLLER SEIDEL VOS Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht steht betroffenen Anlegern bei Bedarf gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns unverbindlich an.

MÜLLER SEIDEL VOS Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht ist eine auf das Bank- und Kapitalanlagerecht hochspezialisierte Kanzlei. Jeder der vier Gründungspartner ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und verfügt über langjährige Erfahrungen und exzellente Kenntnisse in diesem Bereich.Wir beraten und vertreten bundesweit ausschließlich Kapitalanleger bei Problemen und Rechtsstreitigkeiten mit Banken, Finanzdienstleistern, Initiatoren und sonstigen Verantwortlichen von Kapitalanlageprodukten.