23.11.2015: Angebot der Schillingfürst UG über die Berliner Sparkasse zum Erwerb der Anteile des Stratego Grund

Aktien Fonds Anlegerschutz
27.11.2015126 Mal gelesen
In den letzten Tagen gab es ein Angebot zum Kauf der Anteile des Stratego Grund. Dieses ist wirtschaftlich nicht vorteilhaft und wird nicht empfohlen. Über eine Geltendmachung der Schadensersatzansprüche gegen die Berliner Sparkasse wegen Falschberatung kann wesentlich mehr erzielt werden.

In den letzten Tagen erhielten die Anleger des Stratego Grund ein Angebot über die Berliner Sparkasse der Firma Schillingfürst UG für 4,25 € den Anteil.

Nach der ersten Einschätzung von Frau Rechtsanwältin Köhler erscheint dieses Angebot nicht rentabel. Der gebotene Wert pro Anteil ist sehr niedrig angesetzt. Dieser kann durch die noch kommenden Ausschüttungen oder durch Verfolgung der Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung gegen die Berliner Sparkasse überboten werden.

Frau Rechtsanwältin Köhler verfolgt seit dem Jahr 2012 Ansprüche der geschädigten Anleger aufgrund des Stratego Grund.

Dabei lagen in den Frau Rechtsanwältin Köhler bekannten Fällen verschiedene Falschberatungen der Berliner Sparkasse bei Vertrieb des Stratego Grund vor.

Den Anlegern wurde nicht mitgeteilt, dass der Fonds endgültig geschlossen werden kann und dann die Anteile nicht mehr zurück gegeben werden können. Auch in den Prospekten wird nur erwähnt, dass die Rücknahme der Anteile zwar zeitweise ausgesetzt werden kann, jedoch kein Hinweis darauf, dass die Rücknahme endgültig ausgesetzt werden kann und somit die Anleger nicht mehr an das investierte Kapital kommen.

Insofern sieht das Landgericht Berlin darin eine Falschberatung der Berliner Sparkasse, welche grundsätzlich zum Schadensersatz führt. Das bedeutet, der Anleger bekommt seinen Schaden, der in der Differenz zwischen dem investierten Kapital und den bisher erfolgten Ausschüttungen besteht, größtenteils ersetzt.

Diese Vorgehensweise ist finanziell sehr viel attraktiver als das oben genannte Angebot. Frau Rechtsanwältin Köhler hat vielzähligen Anlegern zum Schadensersatz verholfen.

Ist der Gerichtsweg zunächst nicht gewünscht, kann auch ein außergerichtliches Ombudsmannverfahren durchgeführt werden.

Klage und das Ombudsmannverfahren hemmen die Verjährung der Schadensersatzansprüche.

Die Verjährung setzt voraussichtlich zum 31.12.2015 ein. Das heißt bis dahin muss die Verfolgung der Ansprüche erfolgen.

Wenden Sie sich kurzfristig an Frau Rechtsanwältin Claudia Köhler unter der Nummer: 030 / 6500 6597 oder per Email an die info@investmentschutz.de.