Die German Pellets GmbH hat einen neuen Genussschein im Umfang von 13,5 Mio. Euro begeben. Der Genussschein ist mit bis zu 8 % verzinst. Er hat eine unbegrenzte Laufzeit und kann erstmals zum 31.12 2021 gekündigt werden.
Der Versuch der German Pellets GmbH, die Inhaber der im April 2016 fällig werdenden Anleihe (ISIN: DE000A1H3J67 / WKN: A1H3J67) dazu zu bewegen, ihre Anleihe in den Genussschein zu tauschen, ist der Gesellschaft jedoch nur zum Teil gelungen. Widersprüchlich sind zudem die Informationen in den Medien zu dem Umtauschvolumen. So wird gemeldet Gläubiger mit einem Anleihevolumen von 3,5 Mio. Euro hätten sich für das Tauschangebot entschieden. Teilweise ist sogar von einem Tauschvolumen der Gläubiger der Anleihe 2011/2016 von nur 2,0 Mio. Euro die Rede.
Die Anleihe 2011/2016 hatte ursprünglich ein Volumen von 80 Mio. Euro. Im November 2014 war es der German Pellets GmbH noch gelungen, eine weitere Anleihe mit einem Volumen von 100 Mio. Euro zu platzieren. Aus dieser Platzierung nutzte die German Pellets 26 Mio. Euro, um die Anleihe 2011/2016 teilweise zurückzukaufen. Darüber hinaus kündigte die German Pellets GmbH am 5. November 2015 ein Rückkaufprogramm für die Anleihe 2011/2016 im Umfang von weiteren 5 Mio. Euro an. Nach dem jetzt gemeldeten Umtausch der Anleihe in Genussscheine stehen somit jedenfalls noch 45,5 Mio. Euro der Anleihe 2011/2016 zur Refinanzierung aus. Es bleibt daher abzuwarten, wie es der German Pellets GmbH gelingt, den ausstehenden Betrag der Anleihe 2011/2016 zu refinanzieren.
Inhaber der Anleihe sollten nach Auffassung von ARES Rechtsanwälte die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen.
Die Kanzlei ARES Rechtsanwälte ist auf die Vertretung geschädigter Anleger im Bank- & Kapitalmarktrecht spezialisiert.