MS Conti Ariadne: Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger

MS Conti Ariadne: Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger
23.10.2015174 Mal gelesen
Als chancenreiche und sichere Geldanlage wurde der 2007 aufgelegte Schiffsfonds MS „Conti Ariadne“ den Anlegern dargestellt. Die Realität sieht jedoch anders aus. Ausschüttungen blieben größtenteils aus, das Containerschiff musste 2014 schließlich verkauft werden.

"Für die Anleger war die Beteiligung am Schiffsfonds MS "Conti Ariadne" ein finanzielles Desaster. Allerdings müssen sie auf den Verlusten nicht unbedingt sitzen bleiben, sondern können Schadensersatzansprüche geltend machen", sagt Rechtsanwalt Björn Röhrenbeck, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Kaiserslautern. Daher hat die Kanzlei Röhrenbeck die Interessengemeinschaft "MS Conti Ariadne" gegründet. Ziel ist dabei, den Schaden für die Anleger zu minimieren und die Anleger vor dem Totalausfall des investierten Kapitals zu bewahren.

Rechtsanwalt Röhrenbeck vertritt bereits Anleger, die in die CONTI 55. Container Schifffahrts-GmbH & Co. KG (MS "Conti Ariadne"), investiert haben. Schon wenige Tage nach Gründung der Interessengemeinschaft haben sich weitere Anleger der IG angeschlossen und täglich werden es mehr. Aus den Gesprächen mit den Anlegern ergab sich fast immer das gleiche Bild. "Zusammenfassend kann gesagt werden, dass viele Anleger falsch beraten wurden. So wurden sie darüber im Unklaren gelassen, dass sie mit den Fondsanteilen unternehmerische Beteiligungen erworben haben. Das beinhaltet naturgemäß auch etliche Risiken wie z.B. das Totalverlustrisiko. Diese Risiken wurden allerdings verschwiegen. Stattdessen wurde die Beteiligung an dem Schiffsfonds zur ergänzenden Altersvorsorge und zum sicheren Vermögensaufbau empfohlen. Eine derartige Falschberatung kann Schadensersatzansprüche auslösen. Diese wollen wir mit der IG durchsetzen", so Rechtsanwalt Röhrenbeck.

Ziel unserer Mandanten ist es, so gestellt zu werden, als hätten Sie sich nie an dem Schiffsfonds beteiligt.

Vermittelt wurden die Fondsbeteiligungen exklusiv von der UBS Bank. Die Berater der Bank hätten die Anleger nicht nur über die Risiken aufklären, sondern nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch die Rückvergütungen (Kick-Backs) offenlegen müssen. Wurden Risiken oder Kick-Backs verschwiegen, kann dies Schadensersatzansprüche gegen die Bank begründen.

Geschädigte Anleger können sich der Interessengemeinschaft anschließen.

 

Mehr Informationen: http://www.kanzlei-roehrenbeck.de/conti-ariadne