S. W. Immo-Fonds 2015 Fondsgesellschaft lockt mit faden Vergleich!

Aktien Fonds Anlegerschutz
18.09.2015223 Mal gelesen
Gießen, aktuell erreichen uns gehäuft Anfragen von Kunden, die von der S. W. Immo-Fonds 2015 schriftliche Vergleichsangebote erhalten.

Ein solches anonymisiertes Schreiben fügen wir dem Artikel bei. Anschreiben der S.W.

Zunächst wir der Kunde eingeschüchtert, in dem man ihn auffordert, noch ausstehende Beträge zu seiner Anlagesumme, meist mehrere tausend Euro, binnen 14 Tagen auszugleichen.

Wem das nicht möglich ist, oder wer die Anlage nicht mehr will, dem wird ein Vergleich angeboten. In diesem wird ein nicht nachvollziehbares Auseinandersetzungsguthaben ausgewiesen, welches sogleich mit eben sowenig nachvollziehbaren Rechtsverfolgungskosten verrechnet wird. Übrig bleibt immer ein Betrag von mehr als tausend Euro, den der Kunde zum Abschluss des Vergleiches noch zahlen soll.

Hintergrund für diese Aktion der S. W. Immo-Fonds 2015 ist wohl die aktuelle BGH Entscheidung, über die wir ausführlich berichtet haben (Link).

Anleger sind mit diesem Vergleich in den meisten fällen schlecht beraten.

Wir vertreten erfolgreich Anleger der S. W. Immo-Fonds 2015 und haben inzwischen eine hohe zweistellige Anzahl an Prozessen bundesweit geführt.

Aus dieser Erfahrung kann von dem Abschluss eines solchen Vergleiches nur abgeraten werden.

Dennoch ist es an der zeit, sich um die Beteiligung an der S. W. Immo-Fonds 2015 zu kümmern.

Wir bieten eine kostengünstige Erstberatung zum Pauschalpreis von 119,- € inkl. MwSt. an.