Ship Invest MS Kollmar - Prospektfehler und Falschberatung

Ship Invest MS Kollmar - Prospektfehler und Falschberatung
25.06.2015167 Mal gelesen
Für die getäuschten und enttäuschten Anleger, die sich an dem Fonds Ship Invest MS Kollmar beteiligt haben, bieten sich hervorragende Ansatzpunkte für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

25.06.2015 - Mit rund 20 Mio. € haben sich Anleger in den Jahren 2006 und 2007 an der vom Emissionshaus Ship Invest aufgelegten Fonds MS Kollmar (Zweite RHW Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG) beteiligt. Die wirtschaftliche Entwicklung des Fonds, der das bereits 1993 gebaute 1.661 TEU Containerschiff erworben hat, hat sich nicht prognosegemäß entwickelt. Anlegern drohen hohe Verluste.

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat und der deutlich gewordenen Verlustrisiken, ist es für betroffene Anleger des Ship Invest MS Kollmar  um so wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Bei einer Prüfung des Fondsprospekts haben wir verschiedene Ansatzpunkte für eine Schadenersatzpflicht der Gründungsgesellschafter des Fonds gefunden. Zu nennen sind dabei exemplarisch:

  • Die Angaben zu den Schiffsbetriebskosten insbesondere hinsichtlich des prognostizierten Anstiegs sind vor dem Hintergrund der in den Vorjahren branchenweit zu beobachtenden Entwicklungen nach unserer Ansicht in unvertretbarer Weise zu niedrig angesetzt.
  • Die Angaben zu dem Charterpool, in dem das Schiff MS Kollmar fahren sollte, sind völlig unzureichend.
  • Die Bezeichnung des Kaufpreises als "günstig" führt die Anleger in die Irre, die regelmäßig nicht wissen, welchen Starken Schwankungen Schiffspreise unterliegen und denen nicht bekannt war, dass die Preise für gebrauchte Containerschiffe in den Boomjahren 2006 und 2007 bis dahin nie dagewesene Höhen erreicht hatten.

Für die getäuschten und enttäuschten Anleger, die sich an dem Fonds Ship Invest MS Kollmar beteiligt haben, bietet dieser Umstand aber hervorragende Ansatzpunkte für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, zu denen auch der Hintermann des Emissionshauses gehört.

Die Gründungsgesellschafter müssen sich auch eine etwaige Falschberatung durch die jeweiligen Anlageberater zurechnen lassen, so dass neben Prospektfehlern auch die konkrete Falschberatung, die in jedem Einzelfall zu prüfen ist, den Schadenersatzanspruch der Anleger sowohl gegen den Anlageberater, als auch gegen die Gründungsgesellschafter begründen kann.

Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung an.

Artikellink: https://nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/schiffsfonds/ship-invest-schiffsfonds-ms-kollmar-schadenersatz-wegen-prospektfehlern-und-falschberatung.html

Ihr Ansprechpartner
Mathias Nittel, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
info@nittel.co

Nittel & Minderjahn | Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Neckargemünd: Bahnhofstraße 24, 69151 Neckargemünd
Tel.: 06223 - 7298080 | Fax: 06223 - 7298080

München: Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 - 25549850 | Fax: 089 - 25549855

Hamburg: Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043

Berlin: Cicerostraße 21, 10709 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279

www.nm-recht.de | www.nittel.co | www.darlehenswiderruf.net