Deutscher Aktiendienst – Anleger können Schadensersatz aus Treuhandvermögen erhalten

Deutscher Aktiendienst – Anleger können Schadensersatz aus Treuhandvermögen erhalten
30.03.2015290 Mal gelesen
Anleger, die aufgrund von Kaufempfehlungen im Börsenbrief "Deutscher Aktiendienst" von Markus Frick Aktien der Autev AG, LetsBuyIt, Group AG, Venatus Interactive PLC oder COMplus Technologie SE erworben haben, können Schadensersatzzahlungen erhalten

Für einige Anleger die durch den selbsternannten Börsenexperten Markus Frick mit seinem Aktienbrief "Deutscher Aktiendienst" geschädigt wurden, besteht nach wie vor die Möglichkeit, Zahlungen aus einem für diese Zwecke eingerichteten Treuhandvermögen zu erhalten. Konkret geht es um Geschädigte, die aufgrund von in den Monaten Mai und Juni 2012 ausgesprochenen Kaufempfehlungen im "Deutscher Aktiendienst" Aktien der

  • Autev AG,
  • LetsBuyIt
  • Group AG,
  • Venatus Interactive PLC oder
  • COMplus Technologie SE

erworben und damit Verluste erlitten haben.

Voraussetzung für Zahlungen aus dem Treuhandvermögen ist, dass der Schadensersatzanspruch des jeweiligen Anlegers durch ein gerichtliches Urteil oder einen anderen gerichtlichen Titel festgestellt ist. Aber auch Anleger, deren Schadensersatzanspruch im Wege eines anwaltlichen Vergleichs als rechtskräftig anerkannt wurde, können diesen beim Treuhänder geltend machen lassen, wenn der Anwaltsvergleich bestimmte Voraussetzungen erfüllt.

Zu beachten ist, dass die Geschädigten ihre Schadensersatzansprüche nicht selbst beim Treuhänder anmelden können. Dies kann aufgrund der Festlegungen von Herrn Frick nur durch einen Rechtsanwalt erfolgen.

Anleger, die aufgrund der oben genannten Kaufempfehlung Aktien erworben haben, sollten zeitnah handeln, da das Treuhandvermögen aus Sicht von ARES Rechtsanwälte nicht zur Entschädigung aller Anleger ausreicht. Das Treuhandvermögen ist durch Herrn Frick vor mehr als einem Jahr eingerichtet und bereits von mehreren Geschädigten in Anspruch genommen worden.

Betroffene Anleger können sich an ARES Rechtsanwälte wenden und ihre Ansprüche beim Treuhänder anmelden lassen. Geschädigte, die bisher über kein Urteil oder anderen Titel verfügen, vertritt ARES Rechtsanwälte, um diese Voraussetzungen für die Zahlung aus dem Treuhandvermögen zu schaffen.

Die Kanzlei ARES Rechtsanwälte mit Sitz in der Banken- und Finanzmetropole Frankfurt am Main ist spezialisiert auf die Vertretung der Interessen von Bankkunden und Kapitalanlegern.