Mox Telecom AG: Anleger verklagen Ratingagentur auf Schadenersatz

Mox Telecom AG: Anleger verklagen Ratingagentur auf Schadenersatz
16.03.2015220 Mal gelesen
Anleihegläubiger der insolventen Mox Telecom AG reichen Klage auf Schadensersatz gegen die Ratingagentur Creditreform Rating AG ein.

Anleihegläubiger der insolventen Mox Telecom AG haben die Ratingagentur Creditreform Rating AG auf Schadenersatz verklagt. Die Creditreform Rating AG hatte der seit Juni 2014 insolventen Mox Telecom AG in den Jahren 2012 und 2013 jeweils ein Rating mit dem Urteil einer "stark befriedigenden Bonität" erstellt. Im Insolvenzverfahren stellte sich nunmehr heraus, dass die positiven Geschäftsergebnisse der Vorjahre sowie der Wert der Beteiligungen von zuletzt EUR 20 Mio. offenbar keine Grundlage gehabt haben. Das Unternehmen war zum Ende des Jahres 2014 mit Schulden von EUR 73,2 Mio. gegenüber liquidem Vermögen von EUR 2,6 Mio. massiv überschuldet. Die Beteiligungen der Mox Telecom AG erwiesen sich im vorläufig eingeleiteten Schutzschirmverfahren überwiegend als unverkäuflich.

Die ARES Rechtsanwälte GbR, die die zwei Kläger vertritt, wirft der Creditreform Rating AG vor, trotz unzureichender und mit Auffälligkeiten versehener Geschäftszahlen und -daten ein beschönigendes Rating erstellt zu haben. Die Ratingagentur hätte nach Einschätzung der ARES Rechtsanwälte aufgrund ihrer gesetzlichen Verpflichtungen von einem Rating vollständig absehen müssen. Das ursprüngliche Rating sowie zu erstellende Folgeratings der Creditreform Rating AG waren Grundlage für die Zulassung der von der Mox Telecom AG emittierten Anleihen im Volumen von EUR 30 Mio. an der Börse Stuttgart.

"Die Creditreform hat die Anleger trotz Warnzeichen, magerer Informationen und wenig plausibler Geschäftszahlen mit ihrem Rating auf erkennbar dünnes Eis geschickt" meint Rechtsanwalt Philipp Neumann. "Für einen Fachkundigen hätte bereits nach Durchsicht der Geschäftsberichte mehr Zweifel als Glaube an der Mox Telecom AG aufkommen müssen.", ergänzt Rechtsanwalt Simon Bender. Als Beleg verweisen die Anwälte u. a. auf ein eingeschränktes Testat mit fragwürdiger Begründung für das Jahr 2011, einen häufigen Prüferwechsel sowie ihrer Einschätzung nach widersprüchliche Kennzahlen und ohnehin auffällige Vorgänge. Deshalb ist die Creditreform Rating AG nach Überzeugung der ARES Rechtsanwälte zumindest gegenüber denjenigen Anlegern schadenersatzpflichtig, die bei ihrer Entscheidung über den Erwerb oder das Halten der Anleihen auf das Rating der Creditreform Rating AG vertraut haben.

Dabei berufen sich die Anwälte auch auf Art. 35a der Verordnung EG Nr. 1060/2009 (Rating-Verordnung), wonach Ratingagenturen für Ratings haften, die nicht den Anforderungen der Verordnung entsprechen. Laut dieser Verordnung haben Rating-Agenturen auf ein Rating zu verzichten bzw. ein solches zurückzuziehen, wenn keine verlässlichen Daten vorliegen bzw. die Qualität der verfügbaren Informationen nicht zufriedenstellend ist.

Die Kanzlei ARES Rechtsanwälte mit Sitz in der Banken- und Finanzmetropole Frankfurt am Main ist spezialisiert auf die Vertretung der Interessen von Bankkunden und Kapitalanlegern.